Читать книгу Recht des geistigen Eigentums - Thomas Ahrens - Страница 134
§ 16 Rechte aus dem PatentPatentRecht aus
ОглавлениеDie Rechte, die aus einem Patent geltend gemacht werden können, sind abhängig von den oben genannten Wirkungen des Patents. Dabei ist weiterhin besonders zu berücksichtigen, durch welche Art von Patentansprüchen die Erfindung geschützt ist. In § 9 PatG, der sich auf die Wirkungen des Patents bei unmittelbarer BenutzungBenutzungunmittelbare bezieht, wird unterschieden zwischen
Erzeugnissen und
Verfahren,
die Gegenstand von Patenten sein können. In der Praxis werden auch sog. VerwendungVerwendung-serfindungserfindungErfindungVerwendungs-en geschützt, auf die unter III. separat eingegangen wird. Auf die Besonderheiten der mittelbaren Patentverletzung wird unten in IV. eingegangen.
In diesem Paragraphen wird nicht explizit auf Regelungen des EPÜ verwiesen, da die Rechte aus dem europäischeuropäischPatenten Patent gem. Art. 64 Abs. 1 EPÜ die gleichen wie bei einem inländischen Patent und somit durch das PatG geregelt sind.