Читать книгу Recht des geistigen Eigentums - Thomas Ahrens - Страница 135
I. Rechte aus ErzeugnisansprüchenRechtaus Erzeugnisanspruch
ОглавлениеAnsprüche, die ein Erzeugnis (auch VorrichtungVorrichtung genannt) schützen, werden Erzeugnisansprüche oder VorrichtungVorrichtung-sanspruchsansprüche genannt. Diese gewähren dem Patentinhaber Schutz gegenüber Dritten, das Erzeugnis herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu diesen Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen (§ 9 Nr. 1 PatG).