Читать книгу Recht des geistigen Eigentums - Thomas Ahrens - Страница 142
1. Anwendung
ОглавлениеEin VerfahrenVerfahren-spatentspatentPatentVerfahrens-, also ein Patent, das mindestens einen Verfahrensanspruch – der ein Herstellungs- oder ein Arbeitsverfahren schützen kann – enthält, hat nach § 9 S. 2 Nr. 2 PatG die Wirkung, dass es einem Dritten ohne Zustimmung des Patentinhabers verboten ist, das geschützte Verfahren anzuwenden. Dabei ist Anwendung des Verfahrens sein bestimmungsgemäßer Gebrauch.1