Читать книгу Recht des geistigen Eigentums - Thomas Ahrens - Страница 142

1. Anwendung

Оглавление

Ein VerfahrenVerfahren-spatentspatentPatentVerfahrens-, also ein Patent, das mindestens einen Verfahrensanspruch – der ein Herstellungs- oder ein Arbeitsverfahren schützen kann – enthält, hat nach § 9 S. 2 Nr. 2 PatG die Wirkung, dass es einem Dritten ohne Zustimmung des Patentinhabers verboten ist, das geschützte Verfahren anzuwenden. Dabei ist Anwendung des Verfahrens sein bestimmungsgemäßer Gebrauch.1

Recht des geistigen Eigentums

Подняться наверх