Читать книгу Recht des geistigen Eigentums - Thomas Ahrens - Страница 143

2. AnbietenAnbieteneines Verfahrens zur Anwendung eines Verfahrens zur Anwendung

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Unter bestimmten Voraussetzungen, nämlich wenn ein Dritter weiß oder es offensichtlich ist, dass die Anwendung des Verfahrens ohne Zustimmung des Patentinhabers verboten ist, ist es ihm auch verboten, das geschützte Verfahren anzubieten.

Dieses Anbieten eines Verfahrens zur Anwendung, welches zur Geltendmachung von § 9 S. 2 Nr. 2, 2. Alt. PatG im Inland erfolgen muss, hat in der Praxis aufgrund der besonderen Voraussetzungen keine große Bedeutung. Denn der Dritte müsste einerseits die Details des Verfahrens und andererseits die Existenz sowie den SchutzumfangSchutzumfangPatent des Patents kennen.

Recht des geistigen Eigentums

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