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V. Verfahrensrechtlicher ordre public

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Neben dem in Art. 6 erfassten materiell-rechtlichen ordre public steht der verfahrensrechtliche ordre public. Er umfasst die Grundsätze des Zivilverfahrensrechts, welche aus deutscher Sicht für ein faires Verfahren unabdingbar sind; auch insoweit sind insbesondere Grundrechtspositionen gemeint, zB das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG). Da das Verfahren vor deutschen Gerichten der deutschen lex fori untersteht, erlangt der verfahrensrechtliche ordre public nur Bedeutung anlässlich der Anerkennung ausländischer Entscheidungen (§ 328 Abs. 1 Nr 4 ZPO, § 109 Abs. 1 Nr 4 FamFG) und der Gewährung von Rechtshilfe an ausländische Gerichte. Dabei ist allerdings auch der materielle ordre public zu beachten, so dass zB die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung sowohl an einer Verletzung des verfahrensrechtlichen als auch des materiellen ordre public scheitern kann. Erheblich zur Ausfüllung des verfahrensrechtlichen ordre public trägt die Rechtsprechung des EGMR zu den Verfahrensgrundrechten der EMRK bei.[21]

Literatur:

Jayme Wandlungen des ordre public im internationalen Kindschaftsrecht, StAZ 1980, 301; Coester Die rechtliche Behandlung von im Ausland geschlossenen Kinderehen – Zugleich Besprechung von OLG Bamberg 12.5.2016, StAZ 2016, 257.

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