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2. Vorrang des Einzelstatuts

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Fraglich ist jedoch, ob das in Florida belegene Grundstück in den Zugewinnausgleich einzubeziehen ist. Insoweit könnte ein nach Art. 3a Abs. 2 EGBGB (hinsichtlich Ehegüterrecht = Dritter Abschnitt nicht geändert) gegenüber deutschem Recht als Gesamtstatut vorrangiges Einzelstatut bestehen.

Klausurenkurs im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht

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