Читать книгу Klausurenkurs im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht - Thomas Rauscher - Страница 42
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d) Staatsangehörigkeit jedes Ehegatten
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Festzustellen ist also die Staatsangehörigkeit (bzw das Personalstatut) jedes Ehegatten im Zeitpunkt ihrer Eheschließung.