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2. Kapitel Das medizinrechtliche Mandat › C. Informationen

C. Informationen

2. Kapitel Das medizinrechtliche MandatC. Informationen › I. Printmedien und Organisationen

I. Printmedien und Organisationen

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Gut ist es, wenn man Zugang zu den Printmedien der jeweiligen Spitzenorganisationen wie DKG, Bundesärztekammer, KBV (Deutsches Ärzteblatt für BÄK und KBV) oder auch der Apothekerorganisationen hat. Das Internet ist auch hier mittlerweile zur Informationsbeschaffung nicht mehr wegzudenken. Es ist nicht verkehrt, die Homepages der Spitzenorganisationen, in deren Zuständigkeitsbereich man Mandate bearbeitet, regelmäßig zu besuchen. Als klientelbezogene Tageszeitung hilfreich, aber nicht zwingend ist der Bezug der Ärzte-Zeitung, weil man dort einen guten Überblick über die Strömungen und Akteure im Gesundheitswesen bekommt. Wer Gefallen daran bekommt und im Übrigen charakterlich stabil ist, kann hin und wieder auch einen Blick in die ärztliche yellow press oder einschlägige Internetauftritte wagen, er sollte sich nur nicht zu sehr von dem Gelesenen prägen lassen. Ebenfalls weniger verlässlich, jedenfalls für den sorgfältigen Juristen, sind etliche kommerzielle Internetportale im Gesundheitswesen. Manchmal gewinnt man dort den Eindruck, dass Qualitätssicherung nicht jedermanns Sache ist.

2. Kapitel Das medizinrechtliche MandatC. Informationen › II. Informationsbörsen

II. Informationsbörsen

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Für manche Gebiete des Medizinrechts sind Foren (immer mehr auch im Internet) unverzichtbar. Damit sind z.B. im Arzthaftungsrecht Selbsthilfegruppen Betroffener oder auch „Informationsbörsen“ von Entscheidungsträgern gemeint. Ist man hingegen mehr oder ausschließlich auf Seiten der Leistungsträger tätig, wird ein Kontakt zu deren Berufsorganisationen hilfreich sein. Daneben haben sich „Anwalts-Foren“ der unterschiedlichsten Couleur gebildet. Wer z.B. Arzthaftungsrecht eher auf Patientenseite betreibt, wird die Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft der Rechtsanwälte im Medizinrecht mit Gewinn besuchen. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV als das zahlenmäßig größte Forum im Medizinrecht vertritt hingegen alle Spezialgebiete des Medizinrechts. Die in der Regel zwei Jahrestagungen bieten einen guten Überblick über aktuelle Entwicklungen im Medizinrecht. Ähnliches gilt für die gesundheitsrechtlichen Jahrestagungen des DAI sowie die Jahrestagungen der medizinrechtlichen Institute an den Universitäten in Düsseldorf, Bremen und Köln, die Forschungsstelle für Pharmarecht an der Universität Marburg oder auch die Forschungsstelle für Medizinprodukte und eHealth an der Universität Augsburg. Zahlreiche andere Universitäten bereichern die Szene, bspw. Heidelberg, Mannheim und die Bucerius Law School in Hamburg. Weiter zu nennen sind die Berliner Gespräche im Gesundheitswesen, die Thementagungen der Deutschen Gesellschaft für Medizinrecht oder auch die entsprechenden Symposien der Kaiserin-Friedrich-Stiftung. Wer im Vertragsarztrecht tätig ist, wird versuchen, die Tagungen der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht nicht zu versäumen. Daneben gibt es die jeweiligen Jahreskongresse der Krankenhausgesellschaften, der unterschiedlichen Verbände der pharmazeutischen Industrie oder der Apotheker, wo man durchaus interessante Kontakte knüpfen kann, auch wenn sich das nicht immer und sofort in konkreten Mandaten niederschlägt. Insgesamt muss man sagen, dass der Fortbildungsaufwand im Medizinrecht sowohl in mentaler wie manchmal auch finanzieller Hinsicht immens ist.

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