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Vorwort

Vorwort

Im Vorwort zur 1. Auflage 2008 haben wir die – rhetorische – Frage aufgeworfen, ob es angesichts der zahlreichen Neuerscheinungen im Medizinrecht überhaupt einen Bedarf für ein derartiges Werk gibt. Wir haben dies damals optimistisch bejaht und waren dennoch von der sehr positiven Aufnahme auch der zweiten und dritten Auflage des Handbuchs überrascht. Es hat sich bewährt, dass sich Autoren zur Mitarbeit bereit erklärt haben, die die Themen, über die sie publizieren, nicht nur aus der Theorie, sondern aus der eigenen Praxis anhand konkreter Problemstellungen kennen. Nach nunmehr sechs Jahren war es an der Zeit, eine komplette Neubearbeitung anzugehen. Erfreulicherweise haben sich nicht nur die meisten der bisherigen Autoren spontan bereit erklärt, bei der vierten Auflage an Bord zu bleiben, sondern es konnten für alte und neue Themen auch weitere Spezialisten gewonnen werden. Denjenigen, die viele Jahre Zeit und Engagement eingebracht haben und sich bei dieser Auflage nicht mehr beteiligen, sei an dieser Stelle ganz herzlich gedankt. Neue Bearbeitungsteams haben sich gebildet. Erfahrene Medizinrechtler, die sich eigentlich zurückziehen wollten, haben junge Kolleginnen und Kollegen gefunden und mit diesen gemeinsam im Team die jeweiligen Kapitel fortentwickelt. Der Leser wird viele neue Ansätze erkennen, und mancher „alte“ Medizinrechtler wird insgeheim einräumen, dass die „Jungen“ nicht nur manchmal anders denken, sondern, soweit wir dies als Herausgeber beurteilen können, einfach gut sind.

Das Inhaltsverzeichnis belegt, wie weit der thematische Bogen im Medizinrecht mittlerweile gespannt werden kann. Neue Themen wurden aufgenommen: Unter dem Eindruck der Corona-Pandemie war ein Kapitel zum Infektionsschutzrecht überfällig. Die DS-GVO hinterlässt auch im Medizinrecht Spuren. Ein zusätzliches Kapitel hierzu deckt den Informationsbedarf. Die zahlreichen Aktivitäten im Gesundheitsministerium haben den Autoren, insbesondere den Autoren des Kapitels zum Vertragsarztrecht, schlaflose Nächte bereitet; ihnen gilt an dieser Stelle besonderer Dank. Das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen machte nicht nur den Strafrechtlern viel Arbeit, sondern führte auch dazu, dass das Kapitel zu sektorübergreifenden Kooperationen grundlegend überarbeitet werden musste. Dies gilt natürlich auch für solch dynamische Fächer wie das Liquidationsrecht und das Steuerrecht. Aber auch all die anderen Teams haben beachtliche Ergebnisse vorzuweisen, weil sie nicht nur die bisherigen Beiträge überarbeitet im Sinne von aktualisiert haben. Der Leser wird zum Teil völlig neue Gliederungen und Schwerpunkte finden. Autorenteam und Herausgeber haben sich bemüht, nicht nur die Anregungen aus der Leserschaft, sondern auch die eine oder andere Kritik aufzunehmen und umzusetzen. Der Bearbeitungsstand konnte durch eine sehr flexible Kooperation mit dem C.F. Müller Verlag sehr aktuell gehalten werden. Dies zeigt beispielhaft, dass das Kapitel zum IfSG noch die Änderungen vom August 2020 eingepflegt hat. Aber auch die übrigen Kapitel befinden sich weitgehend auf dem Stand von September 2020. Somit wird das Handbuch im Zeitpunkt seines Erscheinens wieder den status quo im Medizinrecht abbilden. Dennoch bringt es die Schnelllebigkeit des Medizinrechts aufgrund vielfältiger gesetzgeberischer Aktivitäten mit sich, dass bereits im Zeitpunkt des Erscheinens schon wieder Neuerungen abzusehen sind. Dies wird sich nie vermeiden lassen, was jeder mit der Materie Vertraute bestätigen kann.

Gerne halten wir Sie über aktuelle Entwicklungen im Gesundheitswesen unter dem Link www.cfmueller.de/hdb-mr/ auf dem Laufenden.

Neben den Autoren bedanken wir uns beim C.F. Müller Verlag. Über Anregungen und Kritik freuen wir uns.

München/Saarbrücken im Oktober 2020

Dr. Rudolf Ratzel Justizrat Dr. Bernd Luxenburger
Fachanwälte für Medizinrecht
Handbuch Medizinrecht

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