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1. Bedeutung der europäischen Einigung

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Mit Ablauf des 31.1.2020 ist das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union ausgeschieden („Brexit“). Zuvor hatte die Europäische Union mit dem im Jahr 2004 vollzogenen Beitritt von zehn Staaten aus Ost- und Südeuropa und den Beitritten von Bulgarien und Rumänien im Jahr 2007 und Kroatien im Jahr 2013 innerhalb kurzer Zeit eine erhebliche Ausdehnung erfahren.[1] Strukturelle Veränderungen waren für die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union unabdingbar.

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Der Versuch einer Modifikation, der am 29.10.2004 in Rom unterzeichnete Vertrag über eine Verfassung für Europa, scheiterte im Frühjahr 2005 durch die negativen Referenden in Frankreich und den Niederlanden. Nach einer zweijährigen Reflexionsphase einigten sich die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten am 23.6.2007 auf ein Mandat für eine Regierungskonferenz, die bis Ende 2007 einen Reformvertrag ausarbeiten sollte. Dieser Vertrag wurde am 13.12.2007 in Lissabon unterzeichnet. Die Ratifikation des Vertrages wurde durch das negative Referendum in Irland im Sommer 2008 zunächst gestoppt. Nach einigen Zugeständnissen sprach sich die irische Bevölkerung im Herbst 2009 für den Vertrag aus. Nach letzten Ratifikationen in Polen und Tschechien konnte der Vertrag von Lissabon[2] am 1.12.2009 in Kraft treten.[3]

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Bei aller Kritik an bestehenden Unvollkommenheiten kann die europäische Einigung[4] und die damit verbundene Verwirklichung ihrer maßgeblichen Ziele, die Wahrung und Festigung des Friedens und der Freiheit in Europa, insbesondere auch im historischen Kontext nicht hoch genug bewertet werden.

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