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b) Vorkommen

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Der Gesetzgeber nutzt die Rechtsfigur des „fingierten VA“ relativ häufig. Aus Gebieten des öffentlichen Rechts, die für Studierende relevant sind, seien folgende Beispiele erwähnt:

§ 6 Abs. 4 S. 4 BauGB: die Genehmigung eines Flächennutzungsplans gilt als erteilt, wenn die Behörde sie nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten unter Angabe von Gründen ablehnt;
§ 15 Abs. 1 S. 5 PBefG: die Genehmigung gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb der Frist versagt wird;
§ 2 Abs. 6a BFStrG: fiktive Widmung einer Bundesfernstraße durch Verkehrsübergabe.
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