Читать книгу Allgemeines Verwaltungsrecht - Thorsten Siegel - Страница 488
2. Das „gestreckte“ Vollstreckungsverfahren
Оглавление699
Die Anwendung von Zwangsmitteln darf nur unter Beachtung strenger Verfahrensvorschriften erfolgen. Das sog. gestreckte Vollstreckungsverfahren erfolgt auf Basis eines vollstreckungsfähigen VA und ist durch drei Phasen gekennzeichnet:
• | Androhung, |
• | Festsetzung und |
• | Anwendung des Zwangsmittels. |