Читать книгу Allgemeines Verwaltungsrecht - Thorsten Siegel - Страница 553

dd) Unzulässige Gegenleistung beim Austauschvertrag

Оглавление

791

Nach § 59 Abs. 2 Nr 4 ist ein örV nichtig, wenn sich die Behörde eine nach § 56 unzulässige Gegenleistung versprechen lässt. Diese Norm enthält eine Schutzbestimmung zugunsten des Bürgers; sie soll einen Missbrauch der Behörde der Art verhindern, sich unzulässige Gegenleistungen versprechen zu lassen (s.o. Rn 774 ff). Unzulässig ist insbes. eine überhöhte Forderung der Behörde[117].

Allgemeines Verwaltungsrecht

Подняться наверх