Читать книгу Kommunalrecht Bayern - Tobias Weber - Страница 106
III. Begründetheit eines Antrages auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
ОглавлениеDer Antrag im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO ist dann begründet, wenn die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit formell rechtswidrig ist und/oder eine Interessenabwägung ergibt, dass das Aussetzungsinteresse des C das Vollzugsinteresse der Gemeinde überwiegt.