Читать книгу Fiskalstrafrecht - Udo Wackernagel, Axel Nordemann, Jurgen Brauer - Страница 216
I. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)
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Die strafrechtliche Bekämpfung von rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil der EU-Finanzinteressen ist den Mitgliedstaaten und der Union als arbeitsteilig wahrzunehmende Aufgabe zugewiesen (Art. 325 Abs. 1 AEUV). Zu diesem Zweck hatte die Kommission bereits im Jahr 1988 die Unité de Coordination de la Lutte AntiFraude (UCLAF) eingesetzt, eine Task Force zur Koordinierung der Betrugsbekämpfung. Die verschiedenen Schwächen der UCLAF und diverse Defizite bei Ermittlungen machten die Schaffung einer Nachfolgeorganisation erforderlich, so dass im Jahr 1999 ersatzweise das Office de la Lutte Anti-Fraude (OLAF) als von der Kommission unabhängiges Ermittlungsamt gegründet wurde.[1] Einzelheiten über Aufbau und Arbeitsweise von OLAF ergeben sich aus einer gesonderten Verordnung.[2]