Читать книгу Fiskalstrafrecht - Udo Wackernagel, Axel Nordemann, Jurgen Brauer - Страница 217
1. Struktur
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Obwohl OLAF organisationsrechtlich der Kommission zugeordnet und dem für den Haushalt zuständigen Kommissar unterstellt ist, kann das Amt im operativen Ermittlungsbereich vollkommen autonom agieren („duale Funktionalität“).[3] Dies kommt insb. darin zum Ausdruck, dass das Amt von einem weisungsfreien Direktor geführt wird und die Unabhängigkeit des Amtes gegenüber der Kommission durch eine Klagemöglichkeit zum EuGH abgesichert ist (Art. 17 Abs. 3 OLAF-VO).
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Die Tätigkeit des OLAF wird durch einen fünfköpfigen Überwachungsausschuss kontrolliert (Art. 15 OLAF-VO). Dessen Mitglieder erfüllen in ihrem jeweiligen Mitgliedstaat die Voraussetzungen, um hochrangige Aufgaben in Zusammenhang mit dem Tätigkeitsbereich des Amtes wahrzunehmen. Sie werden vom Parlament, dem Rat und der Kommission im gegenseitigen Einvernehmen für einen Zeitraum von fünf Jahren ernannt.