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c) Keine Vorgabe einer Strafbarkeit für Nichtabführen von Steuern (Mauro Scaldone)

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Eine Konkretisierung der Vorgaben für das nationale Strafrecht bei der Bekämpfung von Mehrwertsteuermissbrauch hat der EuGH in der Sache Mauro Scaldone[23] vorgenommen: Das Nichtabführen der Mehrwertsteuer ist nicht grundsätzlich mit einem Mehrwertsteuerbetrug gleichzusetzen, sodass die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet sind, solche Handlungen ebenso unter Strafe zu stellen, wie die Hinterziehung der Mehrwertsteuer.

Fiskalstrafrecht

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