Читать книгу Fiskalstrafrecht - Udo Wackernagel, Axel Nordemann, Jurgen Brauer - Страница 53

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2. Kapitel Europäisierung des StrafrechtsV. Begrenzung nationalen Strafrechts durch europäische Freiheitsrechte und Grundfreiheiten in der Rechtsprechung des EuGH › 3. Steuerneutralität

3. Steuerneutralität

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Den Grundsatz der Steuerneutralität hat der EuGH in einer Vielzahl von Entscheidungen betont: In der Rechtssache Kittel hat der EuGH entschieden, die Steuerneutralität gebiete, verbotene Umsätze grundsätzlich steuerlich nicht anders zu behandeln als nicht verbotene.[1] In der Rechtssache Sosnowska[2] hat der EuGH den Grundsatz der Steuerneutralität und das Recht auf einen Vorsteuerabzug noch einmal deutlich bestätigt. Ein Wirtschaftsteilnehmer darf nach dieser Rechtsprechung steuerlich keinen Nachteil dadurch erleiden, dass er eine Leistung über die Binnengrenzen der Union und nicht rein national anbietet oder erbringt.[3]

Fiskalstrafrecht

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