Читать книгу Fiskalstrafrecht - Udo Wackernagel, Axel Nordemann, Jurgen Brauer - Страница 57

Оглавление

2. Kapitel Europäisierung des StrafrechtsV. Begrenzung nationalen Strafrechts durch europäische Freiheitsrechte und Grundfreiheiten in der Rechtsprechung des EuGH › 5. Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 ff. AEUV)

5. Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 ff. AEUV)

49

Ähnlich hat der EuGH in der Sache Arblade/Leloup[1] entschieden: Werden Arbeitnehmer in einen anderen Mitgliedstaat entsandt, so stelle die Anforderung, auch in diesem Zielstaat die Dokumentationspflichten zu erfüllen, eine unzulässige Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit[2] nach Art. 56 ff. AEUV dar, soweit im Ausgangsstaat vergleichbare Dokumentationspflichten bereits erfüllt werden. Eine Strafbarkeit dürfe auf die Verletzung solcher Dokumentationspflichten nicht gestützt werden.

Fiskalstrafrecht

Подняться наверх