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§ 9 Die BGB-Gesellschaft als reine Innengesellschaft

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Inhaltsverzeichnis

I. Überblick

II. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft

III. Zur Abgrenzung: Gemeinschaften im Rechtssinne

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Fall 16:

A betreibt unter seinem Namen eine Bäckerei. Nachdem die gemeinsamen Kinder in die Schule gehen, arbeitet die Ehefrau E täglich in dem Laden, vornehmlich als Verkäuferin; außerdem führt sie die Bücher und kauft Waren ein. Ein Entgelt wird E nicht gezahlt. Nach 12 Jahren soll nach dem Willen des A seine Freundin F in dem Betrieb an die Stelle der E treten. Kann sich E dagegen zur Wehr setzen? Rn. 191

Literatur:

V. Beuthien, Ist die Innengesellschaft rechtsfähig?, NZG 2011, 161; H. Schulte, Vermögensausgleich nach Beendigung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft und einer Gütertrennungs-Ehe, ZGR 1983, 437 ff.

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Gesellschaftsrecht I. Recht der Personengesellschaften

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