Читать книгу Gesellschaftsrecht I. Recht der Personengesellschaften - Ulrich Wackerbarth - Страница 125
I. Überblick
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Vereine im Sinne der §§ 21 ff. BGB spielen in der Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland eine bedeutende Rolle. Sie prägen als Sport-, Kunst-, Schützen- oder sonstige Vereine einen Teil des gesellschaftlichen Lebens entscheidend mit. Häufig stellen sich Vereine auch als große, repräsentative und wirtschaftlich potente Vereinigungen dar[1]. Vereinsrechtlich organisiert sind neben den Parteien u. a. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkoalitionen und Wirtschaftsverbände. Das Vereinsrecht mit der Möglichkeit interner Ordnungsverfahren gegen Mitglieder ist wegen vieler aufgetretener Probleme in die Diskussion geraten. Dabei wurde zwangsläufig die Frage aufgeworfen, ob das Vereinsrecht des BGB noch den Anforderungen entspricht, die in einer modernen Industriegesellschaft an eine solche Materie gestellt werden müssen.
Teil III Die juristischen Personen des BGB: Eingetragener Verein und rechtsfähige Stiftung › § 10 Grundbegriffe des Vereinsrechts › II. Der Begriff des bürgerlich-rechtlichen Vereins