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a) Zustimmungspflicht des anderen Ehegatten, § 1365
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Zustimmungsbedürftiger Verpflichtungsvertrag, §§ 1365 f.
I.Vertragsschluss mit Inhalt: „Verpflichtung zu Verfügung über Vermögen im Ganzen“
Verträge über einzelne VermögensgegenständeRn. 100
II.Allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzungen (z. B. §§ 125, 311b Abs. 1–3)
III.(Schwebende) Unwirksamkeit nach § 1366 Abs. 1, Abs. 4?
1.Wirksame Ehe und Güterstand der Zugewinngemeinschaft
2.(Keine) Einwilligung des Ehegatten, § 1365 Abs. 1 S. 1?
3.(Verweigerung der) Genehmigung?
a)Genehmigung gegenüber handelndem Ehegatten?
(Achtung: Unwirksamkeit nach § 1366 Abs. 3 S. 1?)
b)Altern.: Genehmigung gegenüber Vertragspartner?
c)Gerichtlicher Zustimmungsbeschluss gem. § 1365 Abs. 2? (Achtung: Unwirksamkeit nach § 1366 Abs. 3 S. 3?)
d)(Kein) vorheriger Widerruf des anderen Teils nach § 1366 Abs. 2?
Scheidung oder Tod während SchwebezustandRn. 106