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Vorwort

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Frank Heinrich und Uwe Heimowski gebührt Dank für ein besonderes Buch. Sie bekräftigen, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: Würde und Lebensrecht kommen jedem Menschen zu, unabhängig von Genen, Alter, Behinderung, Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Einzige Voraussetzung ist, Mensch zu sein. „Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu; es ist nicht entscheidend, ob der Träger sich dieser Würde bewusst ist und sie selbst zu wahren weiß.“ Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Grundsatz 1975 formuliert und 1993 bestätigt.

Tatsächlich aber werden im Zusammenhang mit vorgeburtlichen Untersuchungen (Pränataldiagnostik und Präimplantationsdiagnostik) Selektionsentscheidungen getroffen, die ungeborenen Menschen das Lebensrecht verweigern, wenn bei ihnen eine Behinderung diagnostiziert wurde. Die vor vierzig Jahren eingeführte Pränataldiagnostik war laut ihren Befürworter anfangs nur für extreme und seltene Ausnahmefälle vorgesehen, hat aber seither eine enorme Ausweitung erfahren und ist heute praktisch Routine geworden. Vorgeburtliche Selektion diskriminiert Menschen, die mit solchen Behinderungen, Krankheiten oder Veranlagungen leben, die Selektionsmerkmal bei vorgeburtlichen Untersuchungen sind, weil dort letztlich nach „lebenswert“ oder „lebensunwert“ eingeteilt wird. Doch nur etwa 3 Prozent aller Behinderungen sind vorgeburtlich bereits vorhanden, 97 Prozent treten erst später im Leben auf, z. B. durch Krankheit oder Unfall. Zu befürchten ist allerdings, dass von vorgeburtlichen Untersuchungen in der öffentlichen Wahrnehmung vor allem die vermeintliche „Verhinderbarkeit“ von Behinderung ankommt: technisch immer weiter perfektioniert, legal, zumutbar und kassenfinanziert. Die Wucht der Diskriminierung trifft aber alle behinderten und chronisch kranken Menschen.

Auch sind wir in vielen Bereichen noch weit entfernt von der Inklusion für Menschen mit Behinderungen, der uneingeschränkten, gleichberechtigten Teilhabe in allen Lebensbereichen. Menschen mit Behinderungen werden in geschützten Einrichtungen, Sonderkindergärten, Förderschulen, Wohnheimen und Werkstätten untergebracht. Die Folge ist, dass der eine Teil der Gesellschaft von dem anderen entwöhnt ist. Selbstverständlicher Umgang miteinander muss von Anfang an erlernt werden.

Zugleich ist der Diskussionsdruck über das Lebensende gewachsen – auch über den Druck, seinem Umfeld nicht länger zur Last zu fallen, selbst wenn dieser vom Patienten nur empfunden wird.

Wie menschenfreundlich eine Gesellschaft ist, zeigt sich an ihrem Umgang mit ihren schwächsten Mitgliedern. Dies beginnt bei der Bewusstseinsbildung, der dieser Band dienen soll. Dazu wünsche ich den Autoren viel Erfolg.

Hubert Hüppe MdB

(Von 2009-13 Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen)

Ich lebe!

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