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4. Schutz des ungeborenen Lebens

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Eine intensive Debatte zum Lebensrecht erlebte der Bundestag 2011 beim Thema Präimplantationsdiagnostik (PID). Bei der PID geht es um die Frage, ob eine künstlich befruchtete Eizelle vor der Implantation in den Uterus auf genetische Krankheiten untersucht und im Falle einer positiven Diagnose vernichtet werden dürfe. Anders gesagt: Darf entstehendes Leben beendet werden, wenn es krank oder behindert ist?

Frank Heinrich hat damals bei der Plenardebatte des Deutschen Bundestages eine Rede zu Protokoll gegeben. Hier ist ein Auszug aus dieser Stellungnahme, in welcher er das ganze ethische Dilemma dargestellt hat, das am Sonderfall der PID deutlich wird, aber doch viel weiter das Thema Lebensschutz aufgreift:

„Hier steht die Familie im Mittelpunkt. Der unerfüllte Kinderwunsch. Das private Glück der Elternschaft. Die persönlichen Lebenswege, gepflastert mit Entscheidungen, Enttäuschungen, Entbehrungen und neuen Hoffnungen. Und dazu kommt die Gefahr einer Risikoschwangerschaft. Die Gefahr, das Kind noch während der Schwangerschaft oder bald nach der Geburt zu verlieren. Eine Gefahr nicht nur für das Glück der Familie, sondern möglicherweise für die körperliche und seelische Gesundheit vor allem der Mutter. Ist da nicht jedes Mittel der Risikominimierung nachvollziehbar, ja notwendig? Keine Mutter, keine Familie macht sich diese Entscheidung leicht. Wie kann ein Mensch das nachvollziehen, der nie in einer vergleichbaren Situation gewesen ist?

Doch auf der anderen Seite steht der Embryo im Mittelpunkt. Der Schutz des ungeborenen Lebens. Der Mensch ist in allen Phasen seines Lebens zu schützen.

Die Kernfrage ist: Wann beginnt dieses Leben? Diese Frage wird von Ethikern, und auch von christlichen Ethikern, unterschiedlich beantwortet. Ist es die Befruchtung, ist es die Entstehung des Bewusstseins?

Wenn man zu dem Schluss kommt, dass der Beginn des Lebens mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle zu datieren ist, dann muss in der Konsequenz dieses Leben von Beginn an zu schützen sein. Die Gefahr einer drohenden Behinderung darf dann kein Argument sein. Menschen mit Behinderungen sind vollwertige und gleichberechtigte Glieder dieser Gesellschaft. Ihre Würde zu schützen ist grundgesetzliche Aufgabe aller Deutschen. Und damit aller Parlamentarier. Die Lebenssituation der Familie ist ebenfalls nachrangig. Der Schutz des Individuums steht an erster Stelle.“

Noch um ein Vielfaches deutlicher wird der gleiche ethische Missstand, dass nämlich die Diagnose einer Behinderung häufig gleichbedeutend mit dem Tod eines ungeborenen Lebens ist, im Bereich der Spätabtreibungen.

Unserer Auffassung nach sind Spätabtreibungen einer der vergessenen und verdrängten Skandale dieser Zeit. Wir haben eine Behindertenrechtskonvention, wir arbeiten für die Inklusion selbst schwerstbehinderter Menschen. Niemand würde ihnen das Lebensrecht oder ihre Würde absprechen. Doch vor der Geburt gelten diese gleichen Rechte praktisch nicht. Die Aussage „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“, wirkt in diesem Zusammenhang geradezu zynisch. Viele behinderte Kinder werden gar nicht erst geboren.

Nach geltendem Gesetz können auch nach der zwölften Schwangerschaftswoche Kinder im Mutterleib straffrei getötet werden, wenn besonders schwere Behinderungen drohen und die Mutter schwere seelische Belastungen geltend machen kann. Die Zahl solcher Fälle pro Jahr wird von Experten mit etwa 800 beziffert.

Die Praxis der Spätabtreibungen kommt in vielen Fällen einer Kindstötung gleich. Die Stiftung „Tim lebt“ beschreibt die gängigsten Methoden auf ihrer Website:

„Spätabtreibungen nennt man einen Schwangerschaftsabbruch, der nach der 23. Schwangerschaftswoche erfolgt. Das Kind ist zu diesem Zeitpunkt bereits lebensfähig. Trotzdem sind Spätabtreibungen nach deutschem Gesetz zulässig und werden fast täglich durchgeführt. Der Eingriff ist für die Mutter beschwerlich, auch das Kind erleidet hierbei Schmerzen.

Methoden der Spätabtreibung, die in Deutschland angewendet werden, sind die Prostagladinmethode, die Kaliumchloridmethode und der Kaiserschnitt.

Bei der Prostagladinmethode wird eine Frühgeburt eingeleitet. Das Kind wird ‚geboren‘, indem die Mutter es zur Welt bringt. Sie spürt hierbei das Treten des Kindes in seinem Todeskampf und hört oft auch die Schreie ihres Kindes.

Mit der Kaliumchloridmethode soll das Überleben des Kindes nach der Geburt verhindert werden. Hierzu wird die Bauchdecke der Frau mit einer langen Nadel punktiert und diese Nadel wird unter Ultraschallsicht in das Herz des Ungeborenen gestochen. Das Herz des Kindes hört sofort auf zu schlagen, da Kaliumchlorid die Reizleitung am Herzen unterbindet.

Ein Kaiserschnitt als Abtreibungsmethode wird heute noch angewandt, wenn es unter der eingeleiteten Fehlgeburt zu Problemen kommt.“

Wir sehen in dieser Praxis eine schleichende Aushöhlung der Menschenwürde.

Ich lebe!

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