Читать книгу Das Hochschulrecht in Baden-Württemberg - Uwe Umbach - Страница 11
1. Auslöser und Zielsetzung der Reformpolitik
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Auslöser des wachsenden Dranges nach umfassenden Reformen im Hochschulbereich war das zunehmende Gefühl, dass sich die Strukturen aus den 70er Jahren in weiten Teilen überlebt hatten. Diese waren geprägt von einer massiven Staatsdominanz, erheblicher rechtlicher Detailsteuerung und nur geringen autonomen Handlungsspielräumen der Hochschulen, wie – pars pro toto – das NC-Hochschulvergaberecht zeigt: Die Studienplätze wurden nach Abitursnote und Wartezeit ohne Einflussnahme seitens der Hochschulen vergeben (dazu näher unten, Rn. 10). Daher pflegte der damalige baden-württembergische Wissenschaftsminister Klaus von Trotha oft zu sagen, dass es nur zwei Institutionen in Deutschland gebe, die hinsichtlich ihrer Insassen keine Mitspracherechte hätten: Hochschulen und Gefängnisse.
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Symptome der vielerorts beklagten Defizite des Hochschulsystems waren z.B. die Belastung durch hohe Studierendenzahlen, Strukturmängel im Studium, fehlende Kontrolle von Qualität, didaktischer Konzeption und inhaltlicher Relevanz von Studienangeboten, fehlende oder zu schwache Praxisorientierung, zu hohes Lebensalter der Absolventen, fehlende Transparenz über das Leistungsgeschehen an den Hochschulen und unzureichende Flexibilität bei der Mittelbewirtschaftung.
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Die Hochschulreformpolitik hat sich die Stärkung der Leistungskraft der Hochschulen und damit die weitere Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf dem nationalen und internationalen Bildungsmarkt zum Ziel gesetzt. Denn Hochschulen, die an sich einen hohen wissenschaftlichen Anspruch stellen, kamen und kommen nicht umhin, sich dem Wettbewerb auf dem Bildungs- und Forschungsmarkt zu stellen – einem Wettbewerb um gute Forscher und Lehrer, einem Wettbewerb um staatliche Mittel, einem Wettbewerb um Drittmittel und einem Wettbewerb um gute Studierende. Um sich in diesem Wettbewerb gut positionieren zu können, mussten sich die Hochschulen vom Status behördlicher Einrichtungen, die vom übergeordneten Wissenschaftsministerium erlassene operative Vorgaben umzusetzen hatten, emanzipieren. Zugleich musste die Handlungsfähigkeit der Hochschulen nach innen gestärkt werden. Dies bedingte eine Ablösung der klassischen Gremienkultur, die zwar dem einzelnen Wissenschaftler weitergehendere Teilhabemöglichkeiten bot, aber zugleich Verantwortungswahrnehmung erschwerte und oft zu Entscheidungen auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner führte.
Einführung › I. Reform und Aufbau › 2. Felder der Reformpolitik