Читать книгу Das Hochschulrecht in Baden-Württemberg - Uwe Umbach - Страница 21

3. Schaffung einer neuen Hochschulart: Duale Hochschule Baden-Württemberg

Оглавление

29

Durch die Föderalismusreform ist die Verbindlichkeit des vom HRG vorgegebenen Hochschulbegriffs gefallen. Dies hat es dem baden-württembergischen Gesetzgeber ermöglicht, im ZHFRUG 2009 einen neuen Hochschultypus zu schaffen und damit die erfolgreiche (1974 gegründete) Berufsakademie unter Wahrung wesentlicher Strukturmerkmale, die in der Dualität dieser Studien- und Ausbildungsform wurzeln, in eine Duale Hochschule mit eigener Rechtspersönlichkeit umzuwandeln. Vorbild für die Konstruktion der DHBW ist das US-amerikanische State University System, das auf einer Trennung von zentraler und örtlicher Ebene basiert; danach sind die örtlichen Studienakademien unselbstständige Standorte unter dem Dach der zentralen Gesamtinstitution.[33] Um den Hochschulstatus materiell zu unterlegen, erhielt die DHBW einen profilentsprechenden Forschungsauftrag (kooperative Forschung, § 2 I 3 Nr. 5 LHG). Die traditionell starke Rolle der Ausbildungsbetriebe wurde in eine mitgliedschaftliche Stellung überführt und gesichert (§§ 9 I 6, 65c II LHG). Im Übrigen wurde die DHBW soweit als möglich nach unmittelbar hochschulischen Prinzipien aufgestellt, wozu eine deutlich größere Autonomie im Verhältnis zum Ministerium,[34] die Umstellung des Lehrkörpers von der A- auf die W-Besoldung (§ 10 DH-ErrichtG) oder die Verleihung von originär akademischen Hochschulgraden anstatt namensgleicher staatlicher Abschlussbezeichnungen zählen.

Einführung › II. Ausschöpfung der Landeshoheit nach der Föderalismusreform › 4. Fusion von Universität und Forschungszentrum Karlsruhe zum KIT

Das Hochschulrecht in Baden-Württemberg

Подняться наверх