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LEGITIME VIELFALT ODER UNKLARES BERUFSPROFIL?

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Terminologisch lassen die Texte des Konzils und die ihm folgenden Rechtsnormen des CIC von 1983 keinen Zweifel daran, dass auch Lai*innen ‚Amtsträger*innen‘ sein können, insofern sie durch persönliche Befähigung kraft Taufe und Firmung und offizielle Beauftragung durch den Ortsordinarius ein ‚ministerium‘ eigenverantwortlich ausüben (vgl. Demel). In der Praxis fehlt es allerdings nach wie vor an einem einheitlichen Berufsbild für Lai*innen im kirchlichen Dienst. Was in den einen Diözesen seit vielen Jahren üblich und anerkannt ist, wurde in den anderen bisher bewusst nicht eingeführt, wie etwa der Beerdigungsdienst oder die Spendung der Taufe und die Eheassistenz, wie sie u. a. in der Schweiz praktiziert werden (vgl. Kückelmann).

Sind diese Unterschiede in Einsatz und Selbstverständnis hauptamtlicher Lai*innen nun Ausdruck einer legitimen Vielfalt oder einer theologischen Unklarheit im Berufsprofil? Wird in der Begründung der jeweiligen Praxis der Dienst der Lai*innen als Ausprägung einer eigenen kirchlichen Sendung betrachtet oder doch eher von den Aufgaben des Klerikers hergeleitet? Werden die Lai*innen gar von einer überholten Amtstheologie davon abgehalten, ihre ureigenen Rechte auszuüben? Und welches Verständnis der Sakramente und der Kirche liegt diesen unterschiedlichen Deutungen eines ‚Amtes für Lai*innen‘ zugrunde?

Manuel Schlögl

geb. 1979, Dr. theol., Studium der katholischen Theologie in Passau und Münster; 2005 Priesterweihe; Tätigkeit in Gemeindepastoral und Priesterausbildung; 2013 Promotion an der Universität Münster; Habilitand an der Universität Wien; seit 2021 Verwalter des Lehrstuhls für Dogmatik und ökumenischen Dialog an der Kölner Hochschule für Katholische Theologie.

Diese Uneinheitlichkeit in der Beurteilung drängt auf eine Neubesinnung in einem größeren Kontext.

Die Diskussion wurde jüngst wieder entfacht durch das Motu proprio Antiquum ministerium von Papst Franziskus, mit dem er ein neues Amt für Lai*innen, genannt ‚Katechet*in‘, einführte. Während Bischof Rudolf Voderholzer dies als ausdrückliche Würdigung des Engagements von Lai*innen in der Kirche deutete und ankündigte, es in seinem Bistum zeitnah umzusetzen (vgl. Voderholzer), bewertete der Religionspädagoge Patrik C. Höring diesen Schritt als problematischen Beschwichtigungsversuch in der Ämterfrage, da die vom Papst genannten Aufgaben in Deutschland bereits von (meist hauptamtlichen) Lai*innen ausgeübt würden (vgl. Altmann). Diese Uneinheitlichkeit in der Beurteilung drängt auf eine Neubesinnung in einem größeren Kontext. Im Folgenden soll ein Blick auf die jüngste kirchliche Lehrentwicklung sowie die gegenwärtige Praxis einige Argumente dafür liefern, um den kirchlichen Dienst von Pastoralassistent*innen in der ihnen eigenen Sendung als Lai*innen neu zu bedenken.

Lebendige Seelsorge 4/2021

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