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AMT ALS RELATIONSBEGRIFF

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Der Beruf der Pastoralreferent*innen ist als das zu betiteln, was er ist: ein kirchliches Amt. Hier weiterhin von einem ‚kirchlichen Dienst‘ zu sprechen, ist theologisch und kirchenrechtlich nicht korrekt! Das wiegt umso schwerer, als der kirchenrechtliche Amtsbegriff nicht in einem theologieleeren Raum entwickelt worden ist, sondern in der Theologie des Zweiten Vatikanischen Konzils über das Amt gründet, die wiederum in der Theologie des Konzils über die Kirche als Gemeinschaft aller Gläubigen und Volk Gottes fußt. Mit dieser auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil veränderten Amtstheologie und mit dem sich daraus ergebenden veränderten Amtsbegriff wird der Tatsache Rechnung getragen, dass das kirchliche Amt und seine Definition sich vom Kirchenbild ableiten und nicht umgekehrt. Der Amtsbegriff ist ein Relationsbegriff.

Lebendige Seelsorge 4/2021

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