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NEUKONZEPTION DES KIRCHLICHEN AMTS

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In der Tat haben Pastoralreferent*innen ein kirchliches Amt inne, dessen theologische Grundlagen auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil geschaffen und im Anschluss daran im kirchlichen Gesetzbuch von 1983 (= CIC/1983) rechtlich konkretisiert worden sind. Hiernach sind Pastoralreferent*innen

Sabine Demel

geb. 1962, Dr. theol. habil., seit 1997 Prof.in für Kirchenrecht an der Universität Regensburg.

Lai*innen, die einen besonderen Sendungsauftrag in der Kirche erhalten haben und damit zu Amtsträger*innen, aber nicht Weiheamtsträger*innen, geworden sind. Denn seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil können nicht mehr nur Kleriker ein Amt ausüben, sondern auch Lai*innen bestimmte Ämter wahrnehmen. So wird in der Kirchenkonstitution Lumen gentium 33,3 ausgeführt: „Außer diesem Apostolat, das schlechthin alle Christgläubigen angeht, können die Laien darüber hinaus auf verschiedene Weisen zu einer unmittelbareren Zusammenarbeit mit dem Apostolat der Hierarchie berufen werden, nach der Art jener Männer und Frauen, die den Apostel Paulus beim Evangelium unterstützten, indem sie sich im Herrn abmühten (vgl. Phil 4,3; Röm 16,3ff). Außerdem erfreuen sie sich der Geeignetheit, zu bestimmten kirchlichen Ämtern, die zu einem geistlichen Zweck auszuüben sind, von der Hierarchie herangezogen zu werden.“

Im Dekret über das Apostolat der Laien Apostolicam actuositatem 24,5 werden diese Aussagen aufgegriffen und wie folgt konkretisiert: „Schließlich überträgt die Hierarchie Laien bestimmte Aufgaben, die enger mit den Pflichten der Hirten verbunden sind, wie z. B. bei der Darlegung der christlichen Lehre, bei bestimmten liturgischen Handlungen, bei der Seelsorge. Kraft dieser Sendung unterliegen die Laien hinsichtlich der Ausübung ihres Amtes voll der höheren kirchlichen Leitung.“

Lebendige Seelsorge 4/2021

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