Читать книгу Thesen zur ganzheitlichen Demokratie. - W. Eckehart Heeger - Страница 76

Definition von Herrschaft.

Оглавление

Herrscher ist ein Menschen, welches über seinen Besitz verfügen kann. Er gibt vor welche Ziele und Zwecke damit und wie sie erreicht werden sollen, also nach welchen Gesetzen und von wem sie verwirklicht werden sollen. Damit verfügt er auch über Menschen und kontrolliert ihre Zweckerfüllung. Er urteilt auch darüber, welche Sanktionen bei Abweichungen verhängt werden, ist also auch Richter. Setzt man für diesen herrschende Menschen egoistisches Verhalten voraus, so wird er nicht für die Existenz der Menschen, welche von ihm abhängig sind, sondern nur für seine Macht, also Herrschaftssicherheit und die Vermehrung seines Besitzes Verantwortung übernehmen, also keine. Von seinen abhängigen Menschen, wird es aber Verantwortung für sich und die Mehrung seines Besitzes und die Erfüllung der vorgegebenen Zwecke fordern und erzwingen. Damit ergibt sich eine Herrschaftsgesellschaft.

Thesen zur ganzheitlichen Demokratie.

Подняться наверх