Читать книгу Beweisantragsrecht - Winfried Hassemer - Страница 5
Inhaltsverzeichnis
ОглавлениеTeil 1 Theoretische Grundlagen
I.Das Beweisantragsrecht – ein Fremdkörper im Strafverfahren?
II.Die Etablierung des Beweisantragsrechts in der Geschichte der StPO
III.Die Unverzichtbarkeit des Beweisantragsrechts
3.Konsensustheorie der Wahrheit
4.Wahrnehmungsphysiologie, Wahrnehmungspsychologie
7.Justizförmigkeit der Wahrheitssuche
Teil 2 Die Stufen der petitativen Einflussnahme auf den Umfang der Beweisaufnahme
I.Formlose Informationsweitergabe und Beweiserbieten
1.Bedingung aus der Sach- oder Prozesslage
V.Beweisanträge im engeren Sinne
a)Zur prozessualen Funktion der einzelnen Beweismittel
b)Die Bezeichnung des Beweismittels
(1)Individualisierung des Zeugen, Angabe der Anschrift
(2)Anforderungen bei Benennung einer Vielzahl von Zeugen
ee)In der StPO nicht benannte Beweismittel
aa)Bestimmtheit der Beweisbehauptung
bb)Zeugenbeweis und „Negativtatsachen“
cc)Kenntnisstand des Antragstellers
d)Die Verknüpfung zwischen Beweismittel und Beweisbehauptung („Konnexität“)
2.Fakultative Bestandteile und Formulierungshinweise
Teil 3 Beweisanträge in der Hauptverhandlung
2.Zeitpunkt des Beweisantrages
b)Bedeutung der Neuregelung in § 244 Abs. 6 S. 2-4 StPO
4.Rechtliche Grenzen bei der Formulierung von Beweisanträgen
II.Entscheidung über den Beweisantrag
1.Theoretisches zur Ablehnung von Beweisanträgen
b)Verbot der Beweisantizipation
aa)Das Antipationsverbot als „Herzstück“ des Beweisantragsrechts
bb)Plausible Ausnahmen vom Antizipationsverbot
cc)Problematische Eingriffe in das Antizipationsverbot
3.Inhalt und Form der Entscheidung
a)Bedeutung der Begründungspflicht
b)Reichweite der Begründungspflicht bei den einzelnen Ablehnungsgründen
c)Verstöße gegen die Begründungspflicht
d)Keine Beanstandungspflicht der Verteidigung
a)Keine Verpflichtung zur sofortigen Entscheidung
b)Bedeutung der Neuregelung in § 244 Abs. 6 S. 2-4 StPO
5.Der Austausch von Beweismitteln
6.Die einzelnen Ablehnungsgründe des § 244 Abs. 3 StPO
aa)Unzulässigkeit und Beweisantragsbegriff
bb)Unzulässigkeit und Beweisverbote
(1)Beweisthemaverbote, Beweismittelverbote und Beweismethodenverbote
(2)Unselbständige und selbständige Beweisverwertungsverbote
cc)Unzulässigkeit und Grenzen des Beweisantragsrechts
(1)Keine Beweisaufnahme über inländisches Recht
(2)Beweisaufnahme über die Strafpraxis anderer Gerichte
(3)Beweisanträge auf Vernehmung von Richtern
(4)Anwendung des Polygraphen („Lügendetektor“)
aa)Verfahrensverzögerung als Folge der Beweiserhebung
bb)Überzeugung von der Aussichtslosigkeit
(1)Von der Rechtsprechung entwickelte „Fristenlösung“
(2)Änderung des § 244 Abs. 6 StPO im Jahr 2017
(3)Weitere Anwendungsvoraussetzungen
dd)Generelle Bedeutung des Ablehnungsgrundes
d)Ungeeignetheit des Beweismittels
aa)Ungeeignetheit und Verbot der Beweisantizipation
bb)Anwendungsbereich des Ablehnungsgrundes beim Zeugenbeweis
(1) Ungeeignetheit auf Grund persönlicher Gegebenheiten
(2)Zeugenbeweis zum Nachweis innerer Tatsachen
(3)Zeugenbeweis für lange zurückliegende Vorgänge
(4)Fehlender Wille zur wahrheitsgemäßen Aussage
(5)Besonderheiten bei kommissarischen Vernehmungen
(6)Auskunfts- und Zeugnisverweigerungsrechte
cc)Anwendungsbereich des Ablehnungsgrundes beim Sachverständigenbeweis
dd)Anwendungsbereich des Ablehnungsgrundes beim Urkundenbeweis
ee)Anwendungsbereich des Ablehnungsgrundes beim Augenschein
e)Unerreichbarkeit des Beweismittels
aa)Ermittlungspflicht des Gerichts
bb)Vorübergehende Unerreichbarkeit
cc)Unerreichbarkeit bei Auslandszeugen
ff)Unerreichbarkeit aus Rechtsgründen (insb. Sperrerklärungen bei Vertrauenspersonen)
g)Beweistatsache schon erwiesen
h)Bedeutungslosigkeit der Tatsache
aa)Bedeutungslosigkeit aus Rechtsgründen
bb)Bedeutungslosigkeit aus tatsächlichen Gründen
aa)Vorrang der Aufklärungspflicht
bb)Beschränkung auf erhebliche Behauptungen
cc)Begrenzte Bindungswirkung der Ablehnungsentscheidung
dd)Keine Widersprüche zwischen Beschluss und Urteil
ee)Wahrunterstellung als Warnsignal
III.Besonderheiten beim Sachverständigenbeweis (§ 244 Abs. 4 StPO)
1.Besonderheiten zum Inhalt des Beweisantrages
2.Eigene Sachkunde des Tatrichters
a)Beurteilung der Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 StGB)
b)Besondere Verantwortlichkeiten nach dem Jugendstrafrecht (§§ 3, 105 JGG)
c)Glaubwürdigkeitsbeurteilungen
3.Der „weitere“ Sachverständige und der Beweis des Gegenteils
a)Sachkunde des früheren Sachverständigen zweifelhaft
b)Unzutreffende tatsächliche Voraussetzungen
e)Die Aufklärungspflicht des Gerichts bei besonderer Schwierigkeit der Begutachtung
IV.Besonderheiten beim Augenscheinsbeweis
V.Besonderheiten beim Auslandszeugen
VI.Der Beweisantrag auf Verlesung von Ausgangsdokumenten
VlI.Der zurückgenommene Beweisantrag
VIII.Der Beweisantrag gem. § 245 i.V.m. § 220 StPO
1.Geltungsbereich des § 245 StPO
2.Zu den Voraussetzungen einer Ladung durch den Angeklagten
a)Form und Inhalt des Ladungsschreibens
c)Vorankündigung nach § 222 StPO
e)Besonderheiten beim Sachverständigenbeweis
3.Zurückweisungsgründe für den Beweisantrag nach § 245 Abs. 2 StPO
a)Erwiesensein oder Offenkundigkeit der Beweistatsache
Teil 4 Der Beweisantrag außerhalb der Hauptverhandlung
I.Der Beweisantrag im Ermittlungsverfahren
1.Beweisanträge anlässlich der Beschuldigtenvernehmung (§ 163a Abs. 2 StPO)
2.Beweisanträge anlässlich der richterlichen Vernehmung (§ 166 Abs. 1 StPO)
3.Antrag auf Hinzuziehung eines Sachverständigen zur Augenscheinseinnahme (§ 168d Abs. 2 StPO)
II.Der Beweisantrag im Zwischenverfahren (§§ 201, 202 StPO)
III.Der Beweisantrag vor der Hauptverhandlung
IV.Der Beweisantrag in der Revisionsbegründung
2.Besonderheiten bei einzelnen Ablehnungsgründen
a)Unzulässigkeit der beantragten Beweiserhebung
c)Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache
e)Erwiesenheit der Beweisbehauptung
g)Unerreichbarkeit des Beweismittels
3.Besonderheiten beim Sachverständigenbeweis
a)Eigene Sachkunde des Tatgerichts
4.Nichtbescheidung eines Beweisantrages
6.Verletzung von Hinweispflichten
7.Entscheidungsgrundlage des Revisionsgerichts
8.Fehlende Revisibilität des Verfahrens vor der Hauptverhandlung
9.Die Aufklärungsrüge (§ 244 Abs. 2 StPO)