Читать книгу Beweisantragsrecht - Winfried Hassemer - Страница 5

Inhaltsverzeichnis

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Vorwort der Herausgeber

Vorwort der Autoren

Abkürzungsverzeichnis

Teil 1 Theoretische Grundlagen

I.Das Beweisantragsrecht – ein Fremdkörper im Strafverfahren?

II.Die Etablierung des Beweisantragsrechts in der Geschichte der StPO

III.Die Unverzichtbarkeit des Beweisantragsrechts

1.Vorurteil und Sinnerwartung

2.Konvergenzphilosophie

3.Konsensustheorie der Wahrheit

4.Wahrnehmungsphysiologie, Wahrnehmungspsychologie

5.Hermeneutik

6.Konsequenzen

7.Justizförmigkeit der Wahrheitssuche

Teil 2 Die Stufen der petitativen Einflussnahme auf den Umfang der Beweisaufnahme

I.Formlose Informationsweitergabe und Beweiserbieten

II.Beweisanregung

III.Beweisermittlungsanträge

IV.Der bedingte Beweisantrag

1.Bedingung aus der Sach- oder Prozesslage

2.Der Hilfsbeweisantrag

V.Beweisanträge im engeren Sinne

1.Definition

a)Zur prozessualen Funktion der einzelnen Beweismittel

aa)Zeugenbeweis

bb)Sachverständigenbeweis

cc)Augenscheinsbeweis

dd)Urkundenbeweis

b)Die Bezeichnung des Beweismittels

aa)Zeugenbeweis

(1)Individualisierung des Zeugen, Angabe der Anschrift

(2)Anforderungen bei Benennung einer Vielzahl von Zeugen

(3)Praktische Konsequenzen

bb)Sachverständigenbeweis

cc)Urkundenbeweis

dd)Augenscheinsbeweis

ee)In der StPO nicht benannte Beweismittel

c)Die Beweisbehauptung

aa)Bestimmtheit der Beweisbehauptung

bb)Zeugenbeweis und „Negativtatsachen“

cc)Kenntnisstand des Antragstellers

d)Die Verknüpfung zwischen Beweismittel und Beweisbehauptung („Konnexität“)

2.Fakultative Bestandteile und Formulierungshinweise

Teil 3 Beweisanträge in der Hauptverhandlung

I.Der Antrag

1.Zweck und Ziel

2.Zeitpunkt des Beweisantrages

a)Reichweite des § 246 StPO

b)Bedeutung der Neuregelung in § 244 Abs. 6 S. 2-4 StPO

3.Form des Beweisantrages

4.Rechtliche Grenzen bei der Formulierung von Beweisanträgen

II.Entscheidung über den Beweisantrag

1.Theoretisches zur Ablehnung von Beweisanträgen

a)Grundlegendes

b)Verbot der Beweisantizipation

aa)Das Antipationsverbot als „Herzstück“ des Beweisantragsrechts

bb)Plausible Ausnahmen vom Antizipationsverbot

cc)Problematische Eingriffe in das Antizipationsverbot

2.System der Ablehnungsgründe

3.Inhalt und Form der Entscheidung

a)Bedeutung der Begründungspflicht

b)Reichweite der Begründungspflicht bei den einzelnen Ablehnungsgründen

c)Verstöße gegen die Begründungspflicht

d)Keine Beanstandungspflicht der Verteidigung

4.Zeitpunkt der Entscheidung

a)Keine Verpflichtung zur sofortigen Entscheidung

b)Bedeutung der Neuregelung in § 244 Abs. 6 S. 2-4 StPO

5.Der Austausch von Beweismitteln

a)Zur Rechtsprechung

b)Folgerungen für die Praxis

6.Die einzelnen Ablehnungsgründe des § 244 Abs. 3 StPO

a)Allgemeines

b)Beweiserhebung unzulässig

aa)Unzulässigkeit und Beweisantragsbegriff

bb)Unzulässigkeit und Beweisverbote

(1)Beweisthemaverbote, Beweismittelverbote und Beweismethodenverbote

(2)Unselbständige und selbständige Beweisverwertungsverbote

cc)Unzulässigkeit und Grenzen des Beweisantragsrechts

(1)Keine Beweisaufnahme über inländisches Recht

(2)Beweisaufnahme über die Strafpraxis anderer Gerichte

(3)Beweisanträge auf Vernehmung von Richtern

(4)Anwendung des Polygraphen („Lügendetektor“)

c)Verschleppungsabsicht

aa)Verfahrensverzögerung als Folge der Beweiserhebung

bb)Überzeugung von der Aussichtslosigkeit

cc)Verzögerungsabsicht

(1)Von der Rechtsprechung entwickelte „Fristenlösung“

(2)Änderung des § 244 Abs. 6 StPO im Jahr 2017

(3)Weitere Anwendungsvoraussetzungen

dd)Generelle Bedeutung des Ablehnungsgrundes

d)Ungeeignetheit des Beweismittels

aa)Ungeeignetheit und Verbot der Beweisantizipation

bb)Anwendungsbereich des Ablehnungsgrundes beim Zeugenbeweis

(1) Ungeeignetheit auf Grund persönlicher Gegebenheiten

(2)Zeugenbeweis zum Nachweis innerer Tatsachen

(3)Zeugenbeweis für lange zurückliegende Vorgänge

(4)Fehlender Wille zur wahrheitsgemäßen Aussage

(5)Besonderheiten bei kommissarischen Vernehmungen

(6)Auskunfts- und Zeugnisverweigerungsrechte

cc)Anwendungsbereich des Ablehnungsgrundes beim Sachverständigenbeweis

dd)Anwendungsbereich des Ablehnungsgrundes beim Urkundenbeweis

ee)Anwendungsbereich des Ablehnungsgrundes beim Augenschein

e)Unerreichbarkeit des Beweismittels

aa)Ermittlungspflicht des Gerichts

bb)Vorübergehende Unerreichbarkeit

cc)Unerreichbarkeit bei Auslandszeugen

dd)Kommissarische Vernehmung

ee)Audiovisuelle Vernehmung

ff)Unerreichbarkeit aus Rechtsgründen (insb. Sperrerklärungen bei Vertrauenspersonen)

gg)Verteidigungstaktik

f)Offenkundigkeit

aa)Allgemeinkundige Tatsachen

bb)Gerichtskundigkeit

cc)Erörterungspflicht

g)Beweistatsache schon erwiesen

h)Bedeutungslosigkeit der Tatsache

aa)Bedeutungslosigkeit aus Rechtsgründen

bb)Bedeutungslosigkeit aus tatsächlichen Gründen

i)Wahrunterstellung

aa)Vorrang der Aufklärungspflicht

bb)Beschränkung auf erhebliche Behauptungen

cc)Begrenzte Bindungswirkung der Ablehnungsentscheidung

dd)Keine Widersprüche zwischen Beschluss und Urteil

ee)Wahrunterstellung als Warnsignal

III.Besonderheiten beim Sachverständigenbeweis (§ 244 Abs. 4 StPO)

1.Besonderheiten zum Inhalt des Beweisantrages

2.Eigene Sachkunde des Tatrichters

a)Beurteilung der Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 StGB)

b)Besondere Verantwortlichkeiten nach dem Jugendstrafrecht (§§ 3, 105 JGG)

c)Glaubwürdigkeitsbeurteilungen

3.Der „weitere“ Sachverständige und der Beweis des Gegenteils

a)Sachkunde des früheren Sachverständigen zweifelhaft

b)Unzutreffende tatsächliche Voraussetzungen

c)Widersprüche im Gutachten

d)Überlegene Forschungsmittel

e)Die Aufklärungspflicht des Gerichts bei besonderer Schwierigkeit der Begutachtung

IV.Besonderheiten beim Augenscheinsbeweis

V.Besonderheiten beim Auslandszeugen

VI.Der Beweisantrag auf Verlesung von Ausgangsdokumenten

VlI.Der zurückgenommene Beweisantrag

VIII.Der Beweisantrag gem. § 245 i.V.m. § 220 StPO

1.Geltungsbereich des § 245 StPO

2.Zu den Voraussetzungen einer Ladung durch den Angeklagten

a)Form und Inhalt des Ladungsschreibens

b)Form der Zustellung

c)Vorankündigung nach § 222 StPO

d)Inhalt des Beweisantrages

e)Besonderheiten beim Sachverständigenbeweis

3.Zurückweisungsgründe für den Beweisantrag nach § 245 Abs. 2 StPO

a)Erwiesensein oder Offenkundigkeit der Beweistatsache

b)Fehlender Zusammenhang

c)Völlige Ungeeignetheit

d)Prozessverschleppung

Teil 4 Der Beweisantrag außerhalb der Hauptverhandlung

I.Der Beweisantrag im Ermittlungsverfahren

1.Beweisanträge anlässlich der Beschuldigtenvernehmung (§ 163a Abs. 2 StPO)

2.Beweisanträge anlässlich der richterlichen Vernehmung (§ 166 Abs. 1 StPO)

3.Antrag auf Hinzuziehung eines Sachverständigen zur Augenscheinseinnahme (§ 168d Abs. 2 StPO)

II.Der Beweisantrag im Zwischenverfahren (§§ 201, 202 StPO)

III.Der Beweisantrag vor der Hauptverhandlung

IV.Der Beweisantrag in der Revisionsbegründung

1.Rügevoraussetzungen

2.Besonderheiten bei einzelnen Ablehnungsgründen

a)Unzulässigkeit der beantragten Beweiserhebung

b)Verschleppungsabsicht

c)Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache

d)Offenkundigkeit

e)Erwiesenheit der Beweisbehauptung

f)Wahrunterstellung

g)Unerreichbarkeit des Beweismittels

h)Ungeeignetheit

3.Besonderheiten beim Sachverständigenbeweis

a)Eigene Sachkunde des Tatgerichts

b)Weiterer Sachverständiger

c)Rügevorbringen

4.Nichtbescheidung eines Beweisantrages

5.Rügeberechtigung

6.Verletzung von Hinweispflichten

7.Entscheidungsgrundlage des Revisionsgerichts

8.Fehlende Revisibilität des Verfahrens vor der Hauptverhandlung

9.Die Aufklärungsrüge (§ 244 Abs. 2 StPO)

Literaturverzeichnis

Stichwortverzeichnis

Beweisantragsrecht

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