Читать книгу Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB) - Wolfgang Schönfeld - Страница 328
b)Tägliches Nettoarbeitsentgelt über 13 €; zusätzlich zu dem Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 20 Abs. 1 MuSchG wird keine arbeitgeberseitige Leistung gewährt
ОглавлениеBei einem kalendertäglichen Nettoarbeitsentgelt von über 13 € übersteigt der Arbeitgeberzuschuss nach § 20 Abs. 1 MuSchG zusammen mit dem Mutterschaftsgeld das Nettoarbeitsentgelt nicht. Es liegt somit ausschließlich eine nicht beitragspflichtige Einnahme im Sinne des § 23c SGB IV vor.