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11.Höhe des Beitragszuschlags

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Der Beitragszuschlag beträgt 0,35 Beitragssatzpunkte. Er wird auf den Beitragssatz zur Pflegeversicherung, der seit 1.1.2019 3,05 % beträgt, aufgeschlagen. Insgesamt beträgt der Beitragssatz für die Mitglieder ohne Kinder somit ab 1.1.2022 3,4 %.

Für die Mitglieder, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit und Pflege Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben, und deshalb Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nur zur Hälfte erhalten, beträgt der Beitragssatz die Hälfte von 3,05 %, also 1,525 %. Durch den Beitragszuschlag für Mitglieder ohne Kinder erhöht sich dieser Beitragssatz auf 1,875 %.

Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB)

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