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B. Dependenzen und Interdependenzen

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Die Komplexität der Unternehmensbesteuerung erhöht sich dadurch, dass die einzelnen Steuerarten nebeneinander anfallen können:

Bei der Einordnung eines wirtschaftlichen Sachverhalts in das Steuersystem wird zum Teil das gleiche Steuerobjekt von mehreren Steuerarten erfasst. Beispiele: Gewerbliche Gewinne unterliegen bei Einzelunternehmern sowohl der Einkommensteuer als auch der Gewerbesteuer, bei Kapitalgesellschaften sowohl der Körperschaftsteuer als auch der Gewerbesteuer. Entnahmen von Wirtschaftsgütern aus dem Unternehmen für private Zwecke sind sowohl bei der Einkommensteuer und Gewerbesteuer als auch bei der Umsatzsteuer steuerlich relevante Vorgänge.
Die verschiedenen Steuerarten sind in vielfältiger Weise miteinander verknüpft. Die Verknüpfungen können über die Bemessungsgrundlage oder durch die Abzugsfähigkeit einer Steuerart bei Ermittlung der Steuerschuld einer anderen Steuerart auftreten. Beispiele: Die Kirchensteuer bemisst sich nach der Einkommensteuer einer natürlichen Person. Die Kirchensteuer ist wiederum von der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer abzugsfähig. Dies bedeutet, dass sich die Kirchensteuer und die Einkommensteuer gegenseitig beeinflussen.

Die effektive steuerliche Belastung der von Unternehmen erzielten Erträge, des unternehmerischen Zwecken dienenden Vermögens und von Verkehrsvorgängen ist deshalb im Regelfall nicht unmittelbar erkennbar.[10]

Erster Teil Einführung › Zweiter Abschnitt Merkmale des deutschen Steuersystems › C. Anknüpfung an zivilrechtliche Wertungen

Besteuerung von Unternehmen I

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