Читать книгу Da staunt der Chef - Teil 1 - ZEIT ONLINE - Страница 5
ОглавлениеArbeitsrecht
Wann endet die Ausbildung?
Kann eine Lehre enden – obwohl der Termin für die Abschlussprüfung noch gar nicht stattgefunden hat? Antwort gibt Ulf Weigelt in unserer Arbeitsrechtskolumne.
VON ULF WEIGELT
Stimmt es, dass die Lehre eines Auszubildenden enden kann, obwohl die Ausbildung tatsächlich noch nicht abgeschlossen ist?, fragt Gerd Reihser.
Sehr geehrter Herr Reihser,
ich vermute, Sie spielen auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes an ( 9 AZR 494/06 vom 13.3.2007). In diesem Fall wurde ein Ausbildungsvertrag mit der Laufzeit vom 15. Oktober 2001 bis 14. Oktober 2004 vereinbart. Obwohl die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) diesen Vertrag durch den Eintrag in das Verzeichnis der Ausbildungsverträge bestätigte, setzte sie den Termin für die Abschlussprüfung "erst" auf den Winter 2004 an.
Da die Prüfung erst am 29. Januar 2005 abgeschlossen wurde, der letzte Ausbildungstag laut Vertrag aber der 14. Oktober 2004 war, zahlte das Unternehmen die Ausbildungsvergütung nicht über den 14. Oktober 2004 hinaus. Die Auszubildende allerdings wollte bis zum Prüfungsende ihre Ausbildungsvergütung erhalten. Sie reichte Klage beim Arbeitsgericht ein und erhielt zunächst erstinstanzlich Recht. Das Bundesarbeitsgericht hob dieses Urteil jedoch zugunsten des Ausbildungsbetriebes auf. Das Ausbildungsverhältnis endete tatsächlich am 14. Oktober 2004 und eine Weiterzahlung der Vergütung war nicht nötig.
Grund: Auch wenn noch keine Abschlussprüfung absolviert wurde, enden mit dem im Arbeitsvertrag angegebenen Ausbildungsende auch die Pflichten des Unternehmens – und dazu gehört auch die Zahlung der Ausbildungsvergütung.
Wichtig: Der Auszubildende sollte nach dem Vertragsende und vor der Abschlussprüfung nicht mehr im Unternehmen tätig sein. Ist dies doch der Fall, kann daraus unter Umständen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Lohnzahlung entstehen. Das Problem wird also dann nur "rechtlich verlagert".
Mein Rat: Ich würde in solch einem Fall sowohl dem Unternehmen als auch dem Auszubildenden raten, den Ausbildungsvertrag nachträglich schriftlich anzupassen und die Ausbildung mit der Abschlussprüfung enden zu lassen, damit für beide Seiten Klarheit besteht.
Ihr Ulf Weigelt