Читать книгу Da staunt der Chef - Teil 1 - ZEIT ONLINE - Страница 7
ОглавлениеArbeitsrecht
Muss der Chef die Reisekosten des Bewerbers bezahlen?
Der Arbeitgeber lädt eine Kandidatin zum Vorstellungsgespräch ein. Muss er für alle Reise- und Übernachtungskosten aufkommen? Antwort gibt die Arbeitsrechtskolumne.
VON ULF WEIGELT
Muss ich die Reisekosten meiner Bewerber zahlen, wenn ich sie zum Vorstellungsgespräch einlade?, fragt Michael Pohlmann.
Sehr geehrter Herr Pohlmann,
laden Arbeitgeber Bewerber zum Vorstellungsgespräch ein, tragen sie auch die Kosten, die bei diesem Gespräch entstehen. Wollen Sie diese nicht übernehmen, müssen Sie in der Einladung explizit darauf hinweisen, dass Sie die Reisekosten nicht bezahlen.
Weil die meisten Unternehmen die Kosten übernehmen, rate ich Ihnen dazu, dem Kandidaten auf jeden Fall schriftlich mitzuteilen, dass Sie die Kosten nicht erstatten. Eine mündliche Aussage allein könnte im Streitfall nicht ausreichend sein.
Versäumen Sie, den Bewerber darüber zu informieren, sind Sie vom Grundsatz her verpflichtet, die Reisekosten zu tragen – und zwar unabhängig davon, ob am Ende das Arbeitsverhältnis zu Stande kommt oder nicht.
Laden Sie einen arbeitslosen Bewerber ein, ersetzt die Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen die Reisekosten ganz oder zum Teil. Hier empfiehlt es sich, dass Sie vor Antritt der Reise den Bewerber diese Frage klären lassen.
Falls Sie nicht selbst zum Bewerbungsgespräch einladen, sondern die Personalsuche von einer Personal- oder Unternehmensberatung durchführen lassen, hat der Bewerber dennoch einen Anspruch auf Erstattung der Reisekosten. Auch dann müssen Sie diese übernehmen.
Nur wenn Bewerber sich unaufgefordert vorstellen, entfällt für sie der Anspruch.
Ihr Ulf Weigelt