Читать книгу BGB für Dummies - André Niedostadek - Страница 76

Einwendungen und Einreden

Оглавление

Sind die Voraussetzungen einer Anspruchsgrundlage erfüllt, bedeutet das noch nicht, dass damit bereits das Ergebnis der Fallprüfung feststeht. Sie können sich leicht vorstellen, dass derjenige, der in Anspruch genommen wird, z.B. etwas zahlen soll, sich unter Umständen verteidigen will. Neben den Anspruchsgrundlagen gibt es noch weitere wichtige Normen, die sogenannten Einwendungen und Einreden. Dabei handelt es sich kurz gefasst um Gegennormen, die als Verteidigungsmittel des Anspruchsgegners in Betracht kommen können. Wer aus einer Anspruchsgrundlage in Anspruch genommen wird, wird sich möglicherweise freuen, wenn es eine Möglichkeit gibt, einen Anspruch abzuwehren.

Einwendungen sind Verteidigungsmittel des Anspruchsgegners bzw. Schuldners.

Sie können in Betracht kommen, aber sie müssen es nicht. Daher schon hier der Hinweis, dass in einer Fallprüfung nur darauf einzugehen ist, wenn der Sachverhalt etwas dazu hergibt.

Es ist daher nicht nur wichtig, die Anspruchsgrundlagen zu kennen, sondern auch etwaige Verteidigungsmöglichkeiten. Das BGB kennt eine ganze Reihe solcher Möglichkeiten, und in diesem BGB für Dummies erfahren Sie mehr dazu. An dieser Stelle sogleich wieder ein erster Überblick: Zu unterscheiden sind

 rechtshindernde Einwendungen,

 rechtsvernichtende Einwendungen,

 rechtshemmende Einwendungen.

Die dritte Fallgruppe ragt dabei etwas heraus: So sind rechtshindernde und rechtsvernichtende Einwendungen von einem Gericht automatisch zu berücksichtigen, wenn es von den entsprechenden Umständen erfährt. Solche Einwendungen entfalten ihre Wirkung also kraft des Gesetzes. Anders ist es bei den rechtshemmenden Einwendungen. Auf die muss sich der Anspruchsgegner ausdrücklich berufen. Daher nennt man speziell diese Art der Einwendungen auch Einreden.

BGB für Dummies

Подняться наверх