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Gesetze auslegen

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Sie haben bereits erfahren, dass die im BGB verwendete (Fach-)Sprache wichtig ist. Sie ist zugleich – wie die juristische Terminologie allgemein – nicht immer leicht verständlich. Auch das BGB verwendet Begriffe, die gerade für Laien oft schwer zugänglich sind. Grund dafür ist, dass das BGB nicht konkret, sondern abstrakt formuliert ist. Hinzu kommt: Manche Begriffe sind im allgemeinen Sprachgebrauch unbekannt (oder fällt Ihnen spontan etwas zum »Eigentumsvorbehalt« ein?).

Was mit einem bestimmten Begriff gemeint ist, erschließt sich also nicht immer gleich auf Anhieb. Wenn in § 433 Abs. 1 BGB von Kaufvertrag die Rede ist, haben Sie vielleicht noch eine Vorstellung. Aber wüssten Sie sofort, was unter einem unbestimmten Begriff wie »gute Sitten« im Sinne des § 138 BGB zu verstehen ist? Manchmal muss man ein Gesetz interpretieren, um den Bedeutungsgehalt zu erschließen. Man spricht in diesem Zusammenhang davon, dass ein Gesetz auszulegen ist.

Die Auslegungsmethoden gehören zum Kernbestand juristischer Tätigkeit und können – ausnahmsweise – auch in Fallbearbeitungen eine Rolle spielen. Man sollte sie daher kennen.

Die wichtigsten Auslegungsmethoden sind:

 die wörtliche Auslegung. Sie knüpft am möglichen Wortsinn eines Gesetzesbegriffes an.

 die systematische Auslegung. Sie knüpft an die systematische Stellung einer auszulegenden Vorschrift innerhalb des Regelungsrahmens an. Dadurch lässt sich beispielsweise ermitteln, ob es sich um eine Regel oder eine Ausnahme handelt.

 die historische Auslegung. Sie knüpft an die Entstehungsgeschichte einer gesetzlichen Regelung an. So lässt sich beispielsweise anhand von Gesetzesbegründungen herausfinden, wie der ursprüngliche Gesetzgeber eine Bestimmung verstanden hat.

 die teleologische Auslegung. Sie knüpft am Sinn und Zweck einer gesetzlichen Regelung an.

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