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Gesetzesrecht und Richterrecht

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Im BGB steht zwar vieles. Dennoch lässt sich damit nicht jede Detailfrage spontan beantworten. Probleme ergeben sich beispielsweise, wenn sich

 eine Regelungslücke zu einem speziellen Aspekt auftut.

 die Praxis mit Entwicklungen konfrontiert sieht, an die man bei Inkrafttreten des BGB noch gar nicht gedacht hatte (etwa die Digitalisierung).

 die gesellschaftlichen Vorstellungen ändern.

 die Frage stellt, ob Regelungen des BGB mit den im Grundgesetz verankerten Grundrechten oder dem Europarecht vereinbar sind.

In solchen Fällen drängt sich die Frage auf: Was gilt? Das BGB bietet einen Rahmen (Gesetzesrecht), der von den Gerichten ausgefüllt wird. Vor allem die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist wichtig, wenn es darum geht, die Vorschriften für einzelne Fälle zu konkretisieren. Neben dem Auslegen von Gesetzen kann dabei sogar neues Recht entstehen (Rechtsschöpfung, Richterrecht). Recht ist also nicht statisch, sondern kann sich weiterentwickeln und verändern. Ebenfalls bedeutsam ist die Rechtswissenschaft. Einzelne Ansichten werden beispielsweise in Fachaufsätzen und -büchern diskutiert. Unterschiedliche Auffassungen zu einzelnen Punkten sind dabei durchaus gang und gäbe, gerade zwischen Wissenschaft und Praxis (nicht umsonst heißt es »zwei Juristen, drei Meinungen«). Kristallisiert sich eine Mehrheitsmeinung heraus, wird sie meist als »herrschende Meinung« (kurz: h.M.) bezeichnet. In diesem BGB für Dummies lernen Sie die überwiegend vertretenen Ansichten kennen.

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