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Vorwort

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Die ca. 13 Jahre der Britischen Mandatmacht in Irak und damit auch im südlichen Teil Kurdistans sind von einer sehr großen Bedeutung für den gesamten mittelöstlichen Raum und für die Geschichte der Kurden. Das Osmanische Reich wurde in dieser Zeit endgültig, und zwar als Folge des Ersten Weltkrieges, aufgelöst und neue Staaten bzw. arabische Staaten (u. a. Irak und Syrien) und die Türkei wurden gegründet, obgleich der von den Siegermächten am 20. August 1920 unterzeichnete Sèvres-Vertrag in seinen Paragraphen 62-64 die Gründung eines Heimatlandes für die Kurden versprach. Dieser Vertrag ist jedoch nie verwirklicht worden. Der im Jahre 1923 unterzeichnete Vertrag von Lausanne ignorierte die Kurden als Volk und sprach nur noch von „Minderheitsrechten“ innerhalb der neuen Türkei.

Obgleich die Britische Mandatmacht im Irak und Süd-Kurdistan, das damals „Mossul-Vilayet“ genannt wurde, den Kurden eine Selbstregierung innerhalb des Iraks versprach, sind diese Zusagen auch nie realisiert worden, und das von den Kurden errichtete Königreich unter Scheich Mahmud (1922-1924) wurde dem Irak eingegliedert. Während der oben genannten 13-jährigen Periode wurde das Siedlungsgebiet der Kurden auf fünf neu errichtete Staaten mit verschiedenen Regierungssystemen, nämlich Türkei (gegründet 1923), Syrien (gegründet 1921), Irak (gegründet 1922), der neue Iran (gegründet 1925) und UdSSR (gegründet 1917) in der bis heute bestehenden Form aufgeteilt.

Diese 13-jährige Periode zeichnet sich durch die Verstärkung des türkischen, arabischen und persischen Nationalismus aus, aber auch durch das Aufblühen der kurdischen Sprache und Kultur (besonders im Irak, Iran und Syrien) und die kollektive Bemühung der Kurden um Unabhängigkeit Kurdistans durch Aufstände und Volkserhebungen.

Eine Fülle von Material seitens der Kurden, Araber und Briten ist über diese Zeitspanne in der kurdischen Geschichte publiziert worden. Doch ist sie wenig untersucht und noch weniger wissenschaftlich erforscht worden. Aufgabe dieser Arbeit ist es, diese Materialien kritisch zu betrachten und mit deren Hilfe die kulturelle und politische Entwicklung in der süd-kurdischen Gesellschaft zu jener Zeit darzustellen.

Die Verfasserin besitzt die grundsätzlichen Voraussetzungen für diese Arbeit von Hause aus. Das Kurdische ist ihre Muttersprache. Das Arabische ist die Staatssprache des Iraks, die sie als Irakerin beherrscht, und das Englische erlernte sie in der Volksschule, am Gymnasium und an der Universität.

Kenntnisse über die wissenschaftliche Organisation von Materialien und Methodik ihrer Untersuchung hat die Kandidatin während ihres Studiums an der Freien Universität in Berlin erworben. Veranstaltungen zur Kurdologie und zum islamischen Iran am Institut für Iranistik zwischen 1978 und 1982 waren der Auslöser für diese geschichtliche Untersuchung.

Die Verfasserin hofft, durch ihre Bemühung, das Interesse an der kurdischen Geschichte, Gesellschaft und Kultur ein wenig gefördert zu haben.

Berlin, den 19. Januar 1983 Badia Mahwee

Die Kurden in Süd-Kurdistan unter britischem Mandat 1918-1932

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