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c. Gesetze, Verwaltungsverordnungen und Vereinssatzungen

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Die Gesetze und Verwaltungsverordnungen, die von der Regierung von Scheich Mahmud oder von der irakischen Verwaltung zur Zeit der Mandatmacht verabschiedet wurden, sowie auch die Satzungen der Vereine sind für die Untersuchung dieser Periode unerlässliche Dokumente. Eines dieser Gesetze ist das „Gesetz der Aufgaben des Stadtrates von Sulaimani“. Dieses Gesetz ist von der Regierung von Scheich Mahmud im Jahre 1342 h. in Sulaimani verabschiedet worden. Das Gesetz ist in fünf Abschnitte und 27 Paragraphen unterteilt, 14 Seiten lang und wurde von Scheich Mahmud selbst sowie vom Handelsminister, Innenminister und Finanzminister unterzeichnet15. Ein anderes Gesetz ist ebenfalls von der Regierung von Scheich Mahmud verabschiedet worden, und zwar über die Regelung der Angelegenheiten der Gehaltsempfänger im Jahre 1923.

Ein weiteres Gesetz, das im Jahre 1925 in Sulaimani herauskam, regelt die „Wahl der Abgeordneten“. Das Gesetz wurde von der irakischen Verwaltung erlassen und umfasst 52 Paragraphen.

Die kurdische Ausgabe der irakischen Grundverfassung von 1924 kam ebenfalls im Jahre 1925 in Bagdad heraus. Es ist unterteilt in 10 Abschnitte und 123 Paragraphen.

Die Satzung und Innenordnung des im Jahre 1926 gegründeten „Ğam‘īyat-ī Zānistī-i Kurdān“ (= Wissenschaftsverein der Kurden) gehören zu den Primärquellen für die Erforschung der kurdischen Kultur in den Zwanziger Jahren.

Die Satzung ist in fünf Paragraphen und die Innenordnung in 16 Paragraphen unterteilt, unterzeichnet von den Gründern des Wissenschaftsvereins von Ma’rūf Bagzāda Fāyaq, von dem Rechtsanwalt Rafīq und von einer anderen Person namens Ḥāğī Fatāḥ Zāda Ramzī, datiert mit dem 27.1.1926. Vom Innenministerium wurde der Vereinigung am 24.2.1926 eine Lizenz erteilt.

Auch die Satzung und Innenordnung der „Yāna-y Sarkawtĭn-ī Kurdān“ (= Haus des Aufstiegs der Kurden) sind weitere wichtige Dokumente über die kulturelle Aktivität der Kurden in der genannten Zeitspanne. Diese Vereinigung wurde seitens des irakischen Innenministeriums am 19./20. Mai 1930 zugelassen. Ihre Satzung umfasst 18 Paragraphen, ihre Innenordnung 26 Paragraphen. Beide wurden in Arabisch und in Kurdisch im Jahre 1930 in Bagdad gedruckt.

Diese Gesetze, Satzungen und Verordnungen, die vor über 50 - 60 Jahren in Kurdistan und Irak erschienen, sind heute kaum zugänglich, auch nicht für diejenigen, die in Kurdistan oder Irak leben. Kopien dieser außerordentlich wichtigen Dokumente konnte mein Lehrer Jemal Nebez in den fünfziger Jahren durch unermüdliche Bemühungen und finanzielle Opfer besorgen. An dieser Stelle möchte ich ihm aufrichtigen Dank aussprechen, dass er mir diese wertvollen Materialien für längere Zeit zur Verfügung stellte.

Die Kurden in Süd-Kurdistan unter britischem Mandat 1918-1932

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