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Folgen der Verletzungshandlungen – Not worth it!

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Was passiert, wenn Sie Opfer einer Verletzungshandlung werden? Wie schon angeführt, kann es im Einzelfall eine Straftat darstellen. Daneben gibt es Ansprüche auf Unterlassung und Beseitigung der Rechtsverletzung (§ 6 GeschGehG). Ferner besteht ein Anspruch auf Vernichtung, Herausgabe, Rückruf, Entfernung und Rücknahme vom Markt des verletzenden Produkts (§ 7 GeschGehG). Und Sie haben gegenüber dem Rechtsverletzer gemäß § 8 Abs. 1 GeschGehG außerdem Auskunftsansprüche. Diese Ansprüche sind (nur) ausgeschlossen, wenn ihre Geltendmachung im Einzelfall unverhältnismäßig sein sollte (§ 9 GeschGehG).

Der unbefugte Verwender des Geschäftsgeheimnisses kann, sofern er weder fahrlässig (also unter Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt) noch vorsätzlich (mit Wissen und Wollen) gehandelt hat, Ihren Anspruch gemäß §§ 6 f. GeschGehG mit einer Abfindung in Geld befriedigen (§ 11 GeschGehG).

Neben diesen Ansprüchen besteht eine Haftung des Rechtsverletzers (§ 10 GeschGehG). Dies bedeutet einen Schadenersatzanspruch, der bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß gegen das GeschGehG entsteht. § 10 Abs. 3 GeschGehG erlaubt die Geltendmachung von immateriellem Schadensersatz.

Man kann daher nur davon abraten, Knowhow einfach zu kopieren, aber auch anmerken, dass das Knowhow Ihres Startups den bestmöglichen Schutz erfährt.

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