Читать книгу Startup-Recht für Dummies - Kai von Lewinski - Страница 28

Vertraulichkeitsvereinbarungen – A pact of silence

Оглавление

Ein schon öfter erwähnter Punkt im Rahmen des Schutzes von Knowhow sind Vertraulichkeitsvereinbarungen (sogenannte Non-Disclosure Agreements, kurz NDAs). Diese stellen eine regelmäßig notwendigerweise zu ergreifende vertragliche Schutzmaßnahme dar, um den Charakter von Geschäftsgeheimnissen zu erhalten.

Bei der Zusammenarbeit mit Dritten wird es oft schon vor dem Abschluss des eigentlichen Hauptvertrags zu einem Austausch von geheimhaltungsbedürftigen Informationen kommen. Daher bedarf es einer vertraglichen Vereinbarung darüber, wie mit derartigen Informationen während der Verhandlung, der Zusammenarbeit und darüber hinaus umgegangen werden soll.

NDAs sollten regelmäßig früh innerhalb der Verhandlungen abgeschlossen werden! In jedem Fall müssen sie vor Weitergabe der geheimhaltungsbedürftigen Information unterschrieben sein. In der Praxis sind sie oft das erste Dokument, das innerhalb der Vertragsanbahnung unterzeichnet wird.

NDAs können beide Parteien verpflichten, die Geheimnisse des jeweils anderen zu wahren. Sie können aber auch nur einseitig verpflichtend formuliert sein.

Bei gemeinsamen, kooperationsgetriebenen Projekten verpflichten sich beide Vertragsparteien zu gegenseitiger Vertraulichkeit der geteilten Information. Gewähren Sie einem anderen Unternehmen Zugang zu Teilen Ihrer Infrastruktur, weil dieses Sie beliefert oder Ähnliches, werden Sie diesen Vertragspartner regelmäßig einseitig verpflichten.

In der Praxis der Startup-Finanzierungsszene ist es für einige Investoren ein No-Go, dass Gründer NDAs verlangen. Allerdings muss hier differenziert werden: Es ist nicht so sehr eine Abneigung gegen die vertragliche Vertraulichkeitsvereinbarung, sondern zumeist der Zeitpunkt, zu dem sie gefordert wird. Es wird eine nicht unerhebliche vertragliche Bindung gefordert, ohne dass der Investor weiß, ob das Ganze nicht am Ende nur kostbare Zeit verschwendet hat.

Hier bietet es sich an, die ersten Berührungen mit Investoren (Pitches, Pitch-Deck und so weiter) möglichst frei von geheimhaltungsbedürftigen Informationen zu halten, im weiteren Verlauf aber durchaus auf ein NDA zu bestehen. Hiermit zeigen Sie, dass Sie eine vernünftige und rechtlich sichere Strategie zum Knowhow-Management verfolgen. Und immer daran denken: Natürlich macht auch der Ton die Musik.

Startup-Recht für Dummies

Подняться наверх