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Kapitel 3: Partnerschaftsethik – warum?

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Dass Sexualität und Partnerschaft überhaupt zum Gegenstand ethischen Reflektierens gemacht werden, ist keineswegs selbstverständlich. Es gibt durchaus die Meinung, dass es abgesehen von der Einvernehmlichkeit der Partner keiner weiteren normativen Richtpunkte bedürfe. „Wer wen liebt und wo Kinder aufwachsen, geht niemanden etwas an“1, so hieß es kürzlich im Untertitel eines Beitrags für die Sparte „Gesellschaft“ einer großen deutschen Tageszeitung. Und es wurde nicht versäumt, im Text Sartres Charakterisierung der vertraglichen Ehe als „lebenslängliche Freiheitsberaubung“ zu erwähnen und sogar von einer vom Grundgesetz geduldeten und geförderten Form von Leibeigenschaft zu sprechen. Die polemischen, auf die angebliche Nachhaltigkeit des Einflusses der Kirche auf den Staat zielenden Ausführungen einmal beiseite gelassen, artikuliert der zitierte Programmsatz ein latent weit verbreitetes Denken.

Kirchliches Sprechen und theologisch-ethische Überlegungen zu Sexualität und Partnerschaft können das nicht einfach ignorieren und ihr „Geschäft“ weiter betreiben, nur weil die Sexualethik in ihrer Tradition eine so große Rolle gespielt hat. Vorhaben und Anliegen einer ethischen Behandlung dieses Feldes partnerschaftlicher Verhaltensweisen bedürfen zumindest der Rechtfertigung. Die Menschen, die in offenen Gesellschaften leben, sind es, auch wenn sie gläubig sind, gewohnt, von ihrem Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung her zu denken. Das delegitimiert Einschränkungen und Forderungen nicht notwendigerweise, aber es macht sie begründungsbedürftig und begründungspflichtig.

Ehe, Partnerschaft, Sexualität

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