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3.2 Zwei unterschiedliche Zugangsweisen

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Die Aktivierung und Gestaltung des sexuellen Lebens ist nicht frei von Konflikten und birgt in sich neben positivem Erleben auch Möglichkeiten der Verletzung anderer oder seiner selbst. In dem skizzierten Spannungsfeld können sich immer wieder Spannungen, Konflikte, Zumutungen, Konkurrenzen, Forderungen und Verletzungen aufbauen.

Wie ist damit umzugehen? Und wer ist dafür zuständig? Aus der reflexiven Distanz gibt es zwei ganz unterschiedliche Weisen, darauf zuzugehen. Die eine ist das Beschreiben, Analysieren und Verstehen. Die andere ist das Vorschreiben, Normieren und Bewerten.

Der ersten Zugangsweise ist etwa die Psychologie zuzuordnen. Sie befasst sich mit den biographischen Wurzeln und den Voraussetzungen von Bindung bzw. mit dem, was in der Entwicklung eines Menschen oder in seiner Art, sich zu verhalten, zu Frustration oder Störungen von Beziehungen und Erleben führt. Biologie und Medizin befassen sich mit physiologischen Vorgängen und die Psychotherapie mit der Entwicklung von Erlebnisfähigkeit und Beziehungsqualität. Die empirische Erhebung und Beschreibung dessen, was Menschen im Durchschnitt oder in bestimmten Gruppen tatsächlich tun, gehört zum Aufgabenbereich der Sozialwissenschaften.

Der zweiten Zugangsweise sind vor allem Rechtswissenschaft, Ökonomie und Ethik zuzuordnen. Die Rechtswissenschaft kümmert sich um die Ausgestaltung von Institutionen wie Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie, die Rechte und Pflichten von Eltern, die Zuweisung von Verantwortlichkeiten und die Spielräume. Eines ihrer zentralen Anliegen ist der Schutz der individuellen Grundrechte, auch innerhalb der Institutionen. Für Fälle, in denen es zu aggressiven Angriffen, zu Vernachlässigung oder zu Ausnutzung von Abhängigkeit kommt, stellt das Recht Verfahren, Regeln und Sanktionen bereit. Mit dem Instrument des Rechts werden aber auch ökonomische Fördermaßnahmen wie Kostenzuschüsse, Entlastungen, Kompensationsleistungen und die Versorgung für bestimmte Risiken (Tod eines Elternteils, Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit, Kritik, Naturkatastrophen u. Ä.) sowie Erbgänge geregelt. Aufgabe der Ethik schließlich ist es, über die Frage des richtigen Umgangs mit der Sexualität in der eigenen Lebensführung und in den Interaktionen mit anderen und in diesem Kontext über das gerechte Verhältnis der Geschlechter und die Ordnung der Generationen unter besonderem Hinblick auf deren Verletzbarkeit nachzudenken.

Ehe, Partnerschaft, Sexualität

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