Читать книгу Schuldrecht Besonderer Teil I - Achim Bönninghaus - Страница 106
На сайте Литреса книга снята с продажи.
1. Erfüllung und Erfüllungssurrogate
Оглавление105
Die Zahlungspflicht des Käufers erlischt durch Erfüllung gem. § 362 oder Erfüllungssurrogate. Von den Erfüllungssurrogaten kommen insbesondere die Aufrechnung mit einer gegenläufigen Zahlungsforderung (§§ 387 ff.) oder die Leistung an Erfüllungs statt (§ 364 Abs. 1) in der besonderen Form der Ersetzungsbefugnis bei Inzahlunggabe gebrauchter Sachen in Betracht.[16]