Читать книгу Schuldrecht Besonderer Teil I - Achim Bönninghaus - Страница 92
II. Ergebnis
ОглавлениеV hat sein Eigentum an der Satellitenanlage verloren und kann sie deshalb nicht nach § 985 von K herausverlangen.
V hat sein Eigentum an der Satellitenanlage verloren und kann sie deshalb nicht nach § 985 von K herausverlangen.