Читать книгу Schuldrecht Besonderer Teil I - Achim Bönninghaus - Страница 91
3. Übergang nach § 926 Abs. 1
ОглавлениеAllerdings sieht § 926 Abs. 1 vor, dass der Erwerber mit dem Eigentum am Grundstück auch das Eigentum in den zur Zeit des Erwerbs vorhandenen Zubehörstücken des Veräußerers erlangt, wenn sich Erwerber und Veräußerer darüber einig sind, dass sich die Veräußerung auf das Zubehör des Grundstücks erstrecken soll. Von einer solchen Erstreckung ist nach § 926 Abs. 1 S. 2 im Zweifel auszugehen.
Da K mit Auflassung und Eintragung im Grundbuch Eigentümer des Grundstücks geworden ist, wurde er nach dieser Regelung zugleich Eigentümer der auf dem Dach aufgestellten Satellitenanlage des V.