Читать книгу Handbuch Ius Publicum Europaeum - Adam Tomkins - Страница 190

3. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und das niederländische Verfassungsrecht

Оглавление

52

In der Loizidou-Entscheidung bezeichnete der EGMR die EMRK als das „Verfassungsinstrument der öffentlichen Ordnung in Europa“[128]. In den Niederlanden gilt die Konvention allgemein als ein fester Bestandteil der „Verfassung“. Die Gerichte sind gemäß Art. 120 Grondwet nicht befugt, die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zu prüfen. Die dadurch entstehende Lücke im Rechtsschutz konnte durch die EMRK oftmals geschlossen werden. In diesem Zusammenhang kommt man schnell zu der Auffassung, dass die EMRK für den Schutz der Menschenrechte wichtiger ist als die niederländische Verfassung.

53

In einer Vielzahl von Entscheidungen hat der EGMR die Niederlande gezwungen, ihre gesetzlichen Vorschriften entsprechend den Bestimmungen der Konvention zu ändern. Die Benthem-Entscheidung war in dieser Hinsicht von größter Bedeutung, da sie die Niederlande zur Änderung des Rechtsschutzes im Verwaltungsverfahren zwang.[129] Ursprünglich war eine Anrufung der Krone nur möglich, nachdem der Verwaltungssenat des Staatsrates ein Urteil erlassen hatte. In der Benthem-Entscheidung vertrat der Gerichtshof jedoch die Auffassung, dass die Krone nicht als ein „unabhängiges und unparteiisches Gericht“ im Sinne von Art. 6 der Konvention angesehen werden könne. Infolge dieser Entscheidung verschwand nicht nur eine seit 125 Jahren bestehende Instanz im Verwaltungsverfahren, sondern wurde auch die Regierung zur vollständigen Umgestaltung der Verwaltungsgerichtsbarkeit und zur Einrichtung eines unabhängigen Berufungsgerichts gezwungen.

54

In neuerer Zeit wurde in der so genannten Betuweroute-Entscheidung sogar die Unabhängigkeit des Staatsrats in Frage gestellt.[130] Die Streitfrage dieses Falles betraf die doppelte Rolle des Staatsrats im niederländischen Verfassungsrecht. Während der Staatsrat gemäß der Verfassung die Regierung bei der Ausarbeitung neuer Gesetzentwürfe maßgeblich unterstützen soll, fungiert ein Senat des Staatsrats, nämlich der Verwaltungsrechtssenat, nach wie vor als Berufungsinstanz im Verwaltungsverfahren. Von Klägerseite wurde vorgebracht, dass diese doppelte Rolle des Staatsrats eine Verletzung von Art. 6 EMRK darstelle. Das Straßburger Gericht kam tatsächlich zu dem Ergebnis, dass Zweifel an der Unparteilichkeit des Rates bestehen. Dennoch wurde entschieden, dass die allgemeine Beteiligung des Staatsrats an der Gesetzgebung sehr wohl von konkreten Entscheidungen des Staatsrats im Verwaltungsverfahren getrennt werden könne und somit keine Verletzung von Art. 6 EMRK vorliegt.

55

Da die niederländische Verfassung keine Regelungen bezüglich des Prozessrechts enthält, wurde Art. 6 EMRK tatsächlich zur wichtigsten Rechtsquelle für einige Grundrechte. Das bestärkte die Auffassung, dass die niederländische Verfassung zusammen mit der EMRK einen so genannten „Verfassungsverbund“ bildet.[131] Die Kostovski-Entscheidung setzt sich beispielsweise mit der Frage auseinander, ob die Vernehmung anonymer Zeugen im Strafverfahren eine Verletzung von Art. 6 EMRK darstellt. Der Gerichtshof entschied, dass eine Verletzung der EMRK vorliegt,[132] woraufhin die Niederlande ein neues Gesetz zum Schutz von Zeugen in Strafverfahren verabschieden mussten.

Erster Teil Offene Staatlichkeit§ 19 Offene Staatlichkeit: Niederlande › IV. Zusammenfassung

Handbuch Ius Publicum Europaeum

Подняться наверх