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Оглавлениеd)Förmliche Verpflichtung
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In Verbindung mit dem Abschluss des Arbeitsvertrages wird der Beschäftigte nach dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen – Verpflichtungsgesetz – zu bestimmten Verhaltensweisen verpflichtet. Die Folgewirkung der Verpflichtung besteht in der strafrechtlichen Gleichstellung der Arbeitnehmer mit beamteten Personen und betrifft die sogenannten Amtsdelikte des Strafgesetzbuches (StGB).
Beispiele
§ 201 Abs. 3 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes,
§ 203 Abs. 2, 4, 5 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen,
§ 331 StGB Vorteilsnahme, § 332 StGB Bestechlichkeit,
§ 353 b StGB Verletzung des Dienstgeheimnisses und seiner besonderen Geheimhaltungspflicht